Arbeitsgruppe Wohnraumversorgung besonderer Personengruppen
Ziel der Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe „Wohnraumversorgung
Zielgruppe
Als besondere Personengruppen zählen
- Menschen, die aus sozialpsychiatrischen Einrichtungen entlassen werden,
- Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen,
- Menschen in besonderen Lebenslagen (bspw. Haftentlassene; rechtskräftige Räumungstitel; Frauen mit und ohne Kinder, die im Frauenhaus Zuflucht gefunden haben),
- Menschen ohne festen Wohnsitz
- Familien, die sich über einen längeren Zeitraum intensiv um eine Wohnraumversorgung bemüht haben. Diese Bemühungen sind durch ein schriftliches Aufnahmeersuchen in die Arbeitsgruppe und eine
- persönliche Vorsprache bei der einbringenden Stelle nachzuweisen.
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Aufnahme eines Wohnungssuchenden in die Arbeitsgruppe oder auf Wohnraumversorgung.
Für Aufnahmeersuchen von Wohnungssuchenden in die Arbeitsgruppe (einbringende Stelle) sind ausschließlich das
- Bauamt
(Wohnungssuchende ohne staatliche
Transferleistungen) - Amt für Jugend, Soziales und Asyl
(Wohnungsuchende, die Hilfen zum Lebensunterhalt sowie Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen)
und - Hanse-Jobcenter Rostock
(Wohnungssuchende mit laufendem SGB II – Leistungsbezug)
zuständig.