Kleine Lotterien (Tombola) und Ausspielungen
Hinweise für die Durchführung einer kleinen Lotterie (Tombola) und Ausspielung entnehmen Sie bitte der allgemeinen Erlaubnis für kleine Lotterien und Ausspielungen in den Downloads.
In jedem Fall sind diese kleinen Lotterien spätestens 14 Tage vor Beginn des Losverkaufs beim für Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Finanzamt Schwerin, Johannes-Stelling-Straße 9-11 in 19053 Schwerin, schriftlich anzuzeigen.