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Änderung bei der Ausgabe der Berechtigungsausweise "Sozialtarif der Hansestadt Rostock"

Pressemitteilung vom 05.03.2008

Ab 17. März 2008 erfolgt im Regionalbüro Nordost des Amtes für Jugend und Soziales, J.-Nehru-Straße 33, 18147 Rostock, keine Ausgabe der Berechtigungsausweise "Sozialtarif der Hansestadt Rostock" mehr an Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Dies teilt die Hansestadt Rostock mit.

Berechtigte Leistungsempfänger nach SGB II wenden sich bitte an das Regionalbüro Mitte, Neuer Markt 3, 18055 Rostock, Raum 144. Für alle anderen berechtigten Rostocker Einwohnerinnen und Einwohner - Empfänger von Sozialhilfe nach SGB XII, Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld dem Nordwesten und Stadtmitte sowie Empfänger von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - kommt es zu keinen Änderungen. Gegen Vorlage des gültigen Personalausweises sowie des Bewilligungsbescheides des Hanse-Jobcenters über Arbeitslosengeld II und/oder Sozialgeld bzw. des Sozialhilfebescheides können sie zu den Öffnungszeiten montags von 9 bis 15 Uhr, dienstags von 9 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 16 Uhr in den jeweils zuständigen Regionalbüros des Amtes für Jugend und Soziales einen Ausweis erhalten, der sie zur ermäßigten Nutzung von Einzelfahrscheinen und Tageskarten für den öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb Rostocks berechtigt.