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Aids-Hilfe darf Geld sammeln

Pressemitteilung vom 17.11.1999



Vom 26. bis 28. November kann die Aids-Hilfe im Rat und Tat e.V. im Stadtgebiet in Ladenpassagen, Gaststätten, Diskotheken und anderen öffentlichen Einrichtungen mit verplombten Sammelbüchsen Geld sammeln. Personen, die diese Sammlung durchführen, müssen neben ihrem Personalausweis auch einen Sammelausweis bei sich tragen. Das teilt das Rostocker Stadtamt mit, das diese Aktion genehmigt hatte.