Home
Navigation

Alters- und Ehejubiläen werden gewürdigt

Pressemitteilung vom 01.10.2002



Die Hansestadt Rostock, das Land Mecklenburg-Vorpommern und bei besonders hohen Jubiläen auch der Bundespräsident gratulieren zu Alters- und Ehejubiläen. So erhalten zum 90. und 95. Geburtstag sowie zum 50. Hochzeitstag alle Jubilare eine Glückwunschkarte des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock, des Präsidenten der Rostocker Bürgerschaft und des Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ab dem 100. Geburtstag sowie zum 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag gibt es neben den Glückwunschkarten von Stadt und Land ein Geldgeschenk des Ministerpräsidenten in Höhe von 50 Euro. Zum 100. Geburtstag und 105. Geburtstag sowie zu jedem folgenden Geburtstag sowie zum 65., 70. und 75. Hochzeitstag gibt es vom Bundespräsidialamt ein Geldgeschenk in Höhe von 150 Euro.

Die Daten zu den Altersjubiläen liegen der Stadt vor. “Um auch den Ehejubilaren gratulieren zu können, ist die Hansestadt auf die Hinweise der Jubilare bzw. der erwandten, Freunde usw. angewiesen”, unterstreicht Stephanie Hameister, Leiterin des Ortsamtes Mitte. Falls jemandem bekannt ist, dass eines der angeführten Ehejubiläen bevorsteht und die Ehrung gewünscht wird, wenden sich diese Personen bitte unter Vorlage der Eheurkunde an ihr zuständiges Ortsamt. Die Ehrung wird dann durch das Ortsamt organisiert. Eine rechtzeitige Beantragung von etwa acht Wochen vor dem Termin sollte erfolgen, da eine Antragsfrist von sechs Wochen von Bund und Land vorgegeben ist. x x

   i