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Am 1. Juli wird die Hundesteuer für das Jahr 2012 fällig

Pressemitteilung vom 13.06.2012

Sehr geehrte Hundehalterinnen und Hundehalter !

Wir möchten Sie an dieser Stelle daran erinnern, dass am 1. Juli die Hundesteuer für das Jahr 2012 fällig wird. Die zu entrichtende Summe entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Hundesteuerbescheid ab 2008. Nur Hundehalter, die ihren Hund im Laufe der Jahre 2008 bis 2012 anmeldeten, erhielten nach dem 11. Januar 2008 einen Hundesteuerbescheid. Sollten Sie eine vierteljährliche Zahlweise vereinbart haben, bleiben die Fälligkeiten 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Jahres bestehen. Hiermit möchten wir nochmals alle Hundehalter auf diese Möglichkeit der Zahlung der Jahreshundesteuer in vier Ratenbeträgen aufmerksam machen.
Wünschen Sie künftig diese Art der Zahlung, können Sie dieses schriftlich beantragen.
Bitte versäumen Sie nicht, die Steuer zum Fälligkeitstermin zu entrichten. Dadurch vermeiden Sie unnötige Säumniszuschläge und Mahngebühren. Ihre Einzahlungen können Sie auf folgende Konten der Hansestadt Rostock, unter Angabe Ihres Personenkontos/Kassenzeichens, vornehmen: Bankverbindungen:

Deutsche Kreditbank AG,
Kto.-Nr. 100 321,
BLZ 120 300 00

Ostseesparkasse Rostock
Kto.-Nr. 0 205 600 000
BLZ 130 500 00

Deutsche Bank AG Rostock
Kto.-Nr. 1 168 038
BLZ 130 700 00

Hypo Vereinsbank Rostock
Kto.-Nr. 19 565 499
BLZ 200 300 00

Bei Steuerzahlern, die der Hansestadt Rostock eine Abbuchungsermächtigung für die Hundesteuer erteilt haben, wird die Steuer von der Stadtkasse automatisch eingezogen.
Leider ist noch nicht jeder Hundehalter der Hansestadt Rostock im Besitz einer gültigen Hundemarke und entrichtet die Hundesteuer. Deshalb werden auch in den nächsten Wochen wieder verstärkt Kontrollen in den Wohngebieten der Hansestadt Rostock stattfinden, die Kontrollkräfte weisen sich dabei unaufgefordert mit ihrem Dienstausweis aus.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund außerhalb des Hauses oder Grundstückes die Hundemarke sichtbar tragen muss, sie ist den beauftragten Mitarbeitern der Hansestadt Rostock bei den stattfindenden Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Auch das Ende der Hundehaltung sollten Sie, in Ihrem eigenen Interesse, unverzüglich anzeigen. Die Steuerberechnung erfolgt dann nur für den anteiligen Zeitraum des Kalenderjahres und endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung endete. Versäumen Sie es in diesem Falle bitte nicht, die Hundemarke zurückzugeben.Sollten Sie bislang versäumt haben, Ihren Hund anzumelden oder haben Sie darüber hinaus Fragen zur Erhebung der Hundesteuer, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Abteilung Steuern des Finanzverwaltungsamtes gern zur Verfügung. Sie erreichen uns während der Besucherzeiten:

Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 17.30 Uhr
Donnerstag 9 bis 16 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr

in der St.- Georg-Str. 109, Haus I, Zimmer 112 (Straßenbahnhaltestelle Leibnitzplatz) bzw. telefonisch unter der Nummer 381-2046.
Darüber hinaus nehmen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ortsämtern Ihre Anliegen entgegen.

Corina Kamke
Amtsleiterin
Finanzverwaltungsamt