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Amt für Controlling, Finanzen und Steuern informiert: Hundesteuer wird am 1. Juli fällig

Pressemitteilung vom 28.06.2004



Sehr geehrte Hundehalterinnen und Hundehalter, wir möchten Sie an
dieser Stelle daran erinnern, dass am 1. Juli die Hundesteuer für das
Jahr 2004 fällig wird. Die zu entrichtende Summe entnehmen Sie bitte
Ihrem letzten Hundesteuerbescheid.

Bitte versäumen Sie nicht, die Steuer zum Fälligkeitstermin zu
entrichten. Dadurch vermeiden Sie unnötige Säumniszuschläge und
Mahngebühren. Ihre Einzahlungen können Sie auf folgende Konten der
Hansestadt Rostock, unter Angabe Ihrer Personen-kontonummer,
vornehmen:

Bankverbindungen:

Deutsche Kreditbank AG
Kto.-Nr. 100 321
BLZ    130 500 00

Ostseesparkasse Rostock
Kto.-Nr.    0 205 600 000
BLZ    130 500 00

Deutsche Bank AG
RostockKto.-Nr.    1 168 038
BLZ    130 700 00

Vereins- und Westbank Rostock
Kto.-Nr.    19 565 499
BLZ    200 300 00

Bitte beachten Sie die teilweise neuen Bankverbindungen der
Hansestadt Rostock.
Bei Steuerzahlern, die der Stadt eine Abbuchungsermächtigung erteilt
haben, wird die Steuer von der Stadtkasse automatisch eingezogen.
Leider ist noch nicht jeder Hundehalter der Hansestadt Rostock im
Besitz einer gültigen Hundemarke und entrichtet die Hundesteuer.
Deshalb werden in den nächsten Wochen wieder verstärkt Kontrollen in
den Wohngebieten der Hansestadt Rostock stattfinden, die
Kontrollkräfte weisen sich dabei unaufgefordert mit ihrem
Dienstausweis aus.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund außerhalb des Hauses oder
Grundstückes die Marke sichtbar tragen muss, sie ist den beauftragten
Mitarbeitern der Hansestadt Rostock bei den stattfindenden Kontrollen
auf Verlangen vorzuzeigen.
Auch das Ende der Hundehaltung sollten Sie, in Ihrem eigenen In-
teresse, unverzüglich anzeigen. Die Steuerberechnung erfolgt dann nur
für den anteiligen Zeitraum des Kalenderjahres und endet mit Ablauf
des Monat, in dem die Hundehaltung endete. Versäumen Sie es in
diesem Falle bitte nicht, die Hundemarke zurückzugeben.
Sollten Sie bislang versäumt haben, Ihren Hund anzumelden oder
haben Sie darüber hinaus Fragen zur Erhebung der Hunde-steuer,
stehen Ihnen die Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter des- Amtes für
Controlling, Finanzen und Steuern gern zur Verfügung.

Sie erreichen uns während der Besucherzeiten: Di.-Fr.    09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Di.    14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mi.-Do.    14.00 Uhr - 15.00 Uhr Neuer Markt 3, Zimmer 301 a (im ehemaligen Postgebäude) bzw.
telefonisch unter der Nummer 381-2046.

Darüber hinaus nehmen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
den Ortsämtern Ihre Anliegen entgegen. Karin Helke
Amtsleiterin