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Amt zur Regelung offener Vermögensfragen stellt Tätigkeit ein

Pressemitteilung vom 22.02.2008

Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Hansestadt Rostock, das seit dem Jahr 2001 auch für die Landkreise Bad Doberan und Güstrow zuständig ist, beendet seine Arbeit zum 29. Februar 2008. In 17-jähriger Tätigkeit beschied das Amt über vermögensrechtliche Anträge mit insgesamt fast 50.000 Vermögenswerten.

Zur Erledigung von Restarbeiten und weiterer Erteilung von Auskünften, vorwiegend für den Grundstücksverkehr und an Lastenausgleichsbehörden, werden die Aufgaben des ab 1. März 2008 geschlossenen Amtes auf das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen übertragen. Die Schließung als erstes der im Land Mecklenburg-Vorpommern derzeitig noch tätigen sechs Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen mit Aufgabenübertragung regelt eine entsprechende Erste Landesverordnung vom 28. Januar 2008.