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Amtstierärztliche Allgemeinverfügung

Pressemitteilung vom 28.09.2005



Durch das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg - Vorpommern wurde als Allgemeinverfügung die Anord-nung zum Schutz vor einer Verbreitung des Virus der Geflügelpest am 8. September 2005 erlassen.

Auf der Grundlage §§ 17 - 21 Tierseuchengesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl I S. 1260, 3588) und dieser Allgemeinverfügung wird für den Amtsbereich der Hansestadt Rostock Folgendes angeordnet:

1.    Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten oder Gänse hält, darf diese nur in geschlossenen Ställen oder nur so füttern und/oder tränken, dass die Futter- und Tränkstellen gegen wild lebende Vögel geschützt sind. Wird dieses Geflügel nicht ausschließlich in Ställen gehalten, sind die Ausläufe so einzufrieden, dass das gehaltene Geflügel nicht entweichen kann und vorhandene Gewässer ausgegrenzt werden.

2.    Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit nach § 76 Abs. 2 Nr.1 des Tierseuchengesetzes geahndet.

3.    Im öffentlichen Interesse wird nach § 80 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung angeordnet.

4.    Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum 15. September 2005 in Kraft. Ihre Aufhebung wird gesondert bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Rostock, Der Oberbürgermeister, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Am Westfriedhof 2, 18050 Rostock oder bei jeder anderen Dienststelle des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock einzulegen.

Hinweis:

Wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat der Widerspruch gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung. Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Straße 323, 19055 Schwerin, beantragt werden.

Dr. Steffen Zander
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt