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Anliegerpflichten beim Winterdienst beachten

Pressemitteilung vom 14.11.2001

14. November 2001

Anliegerpflichten beim Winterdienst beachten

Neben dem Winterdienst durch die Hansestadt Rostock sind auch Grundstückseigentümer verpflichtet, Wege und Straßen von Schnee zu beräumen und bei Glätte abzustumpfen. Darauf weist das Amt für Umweltschutz hin. Details regelt die Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock. Generell ist zu beachten, dass sich der Winterdienst auf die anliegende Gehweglänge in der gesamten Breite, auf die Hälfte der anliegenden Fahrbahnbreite und auf die Beräumung der Abfallbehälterstellplätze bezieht. Insbesondere Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge sind auf die Erfüllung der Anliegerpflichten angewiesen, um im Notfall schnell ihren Einsatzort erreichen zu können. Bürgersteige sind werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen zwischen 8.00 und 20.00 Uhr zu beräumen und abzustumpfen. Als Streumittel sind nur abstumpfende Stoffe wie Sand oder Kies zulässig, auftauende Mittel wie Salz o.ä. dürfen nicht verwendet werden.

Streugut in Kleinstmengen kann bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH, Petridamm 26/27, gekauft und abgeholt werden. Die Regelungen und Verantwortlichkeiten der Winterdienstdurchführung sind in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock enthalten, die auch im Internet unter der Adresse www.rostock.de/rathaus nachzulesen ist. Bei Nachfragen steht das Amt für Umweltschutz unter Tel. (03 81) 45 62-8 68 und -8 63 zur Verfügung. Auskunft erteilen auch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege unter Tel. (03 81) 3 81-58 33 und die Stadtentsorgung Rostock GmbH unter Tel. (03 81) 45 93-1 40.