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Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr 2001/2002

Pressemitteilung vom 11.01.2001



Auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Mai 1996 (SchulG M-V) erfolgt die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2001/2002 in der Hansestadt Rostock in der Zeit

vom 22. bis 26. Januar 2001

Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Freitag von 9 bis 14 Uhr.

Mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 werden die Kinder, die bis zum 30. Juni 2001 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht.

Nachfolgend aufgeführte Grundschulen bzw. Grundschulteile in Trägerschaft der Hansestadt Rostock werden zum Schuljahresbeginn 2001/02 Neuaufnahmen von Schulanfängern zu den o. g. Zeiten vornehmen.

- Grundschule, Heinrich-Heine-Straße 3
- „Kleine Grundschule am Meer“, Warnemünder Straße 2
- Grundschule Lichtenhagen Süd, Ratzeburger Straße 9
- Grundschule „Rudolf-Tarnow-Schule“, Sternberger Straße 10
- „Grundschule am Taklerring“, Taklerring 22
- Grundschule, Turkuer Straße 59
- „Grundschule Kleine Birke“, Kopenhagener Straße 50
- „Grundschule am Mühlenteich“, M.-Gorki-Straße 69
- Grundschule Schmarl, St.-Jantzen-Ring 2
- Verbundene Haupt- und Realschule mit Grundschule „Türmchenschule“, J.-Schehr-Straße 10
- Realschule mit Grundschule im Hansaviertel, Kopernikusstraße 16
- „Grundschule am Margaretenplatz“, Barnstorfer Weg 21 a
- „Grundschule Werner Lindemann“, Elisabethstraße 27
- „Jenaplanschule“, Friedrichstraße 23
- Grundschule „Juri Gagarin“, J.-Herzfeld-Straße 19
- Grundschule „Tychsenschule“, Tychsenstraße 4
- Grundschule „St.-Georg-Schule“, St.-Georg-Straße 63 c
- Verbundene Hauptschule und Realschule mit Grundschule „Schule am Wasserturm“, Blücherstraße 42
- Realschule mit Grundschule „John-Brinckman-Schule“, V.-Grip-Weg 10 a
- Grundschule „Die Lachmöwe“, W.-Butzek-Straße 22
- Grundschule „Jürgen-Reichen-Schule“, G.-A.-Demmler-Straße 12
- Grundschule „Astrid Lindgren“, M.-L.-King-Allee 1
- Grundschule, Pablo-Picasso-Straße 44
- Realschule mit Grundschule „Gehlsdorfer Realschule“, Pressentinstraße 82

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2001 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Für Kinder, die mit Beginn der Schulpflicht körperlich und geistig noch nicht genügend entwickelt sind, um in der Grundschule erfolgreich mitarbeiten zu können, wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt.

Für Kinder, die für das Schuljahr 2000/2001 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, bestehtseitens der Eltern erneut die Anmeldepflicht nunmehr für das Schuljahr 2001/2002.

Bei der Anmeldung Ihres Kindes ist die Geburtsurkunde vorzulegen.

Ekkehard Siegl
Amtsleiter
Schulverwaltungsamt