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Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr 2003/2004

Pressemitteilung vom 02.10.2002

2. Oktoberber 2002

Öffentliche Bekanntmachung

Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr 2003/2004

Auf der Grundlage des Schul-gesetzes des Landes Mecklen-burg-Vorpommern vom 15. Mai 1996 (SchulG M-V) erfolgt die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2003/2004 in der Hansestadt Rostock in der Zeit vom

21. bis 30. Oktober 2002

zu folgenden Zeiten:

Montag bis Donnerstag    9 bis 17 Uhr
Freitag    9 bis 14 Uhr.

Mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2003 das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht.

Nachfolgend aufgeführte Grundschulen bzw. Grundschulteile in Trägerschaft der Hansestadt Rostock werden zum Schuljahresbeginn 2003/2004 Neuaufnahmen von Schulanfängern zu den o.g. Zeiten vornehmen.

-     Grundschule, Heinrich-Heine-Straße 3
-     Grundschule, Ratzeburger Straße 9
-    Grundschule „Am Taklerring“, Taklerring 22
-     Grundschule, Turkuer Straße 59
-    Grundschule „Kleine Birke“, Kopenhagener Straße 50
-     Grundschule am Mühlenteich, M.-Gorki-Straße 69
-     Grundschule Schmarl, St.-Jantzen-Ring 2
-     Grundschule „Türmchenschule“, J.-Schehr-Straße 10
-     Grundschule am Margaretenplatz, Barnstorfer Weg 21a
-     „Werner-Lindemann-Grundschule“, Elisabethstraße 27
-     Jenaplan-Schule, Friedrichstraße 23
-     Grundschule „Juri Gagarin“, J.-Herzfeld-Straße 19
-     Grundschule, Semmelweisstraße 3a
-     Grundschule „St. Georg-Schule“, St. Georg-Straße 63c
-     Regionale Schule mit Grundschule „Schule am Wasserturm“, Blücherstraße 42
-     Realschule mit Grundschule „John Brinckman“, V.-Grip-Weg 10a
-    Grundschule „Die Lachmöwe“, W.-Butzek-Straße 22
-     Grundschule „Jürgen-Reichen-Schule“, G.-A.-Demmler-Straße 12
-     Grundschule „Astrid Lindgren“, M.-L.-King-Allee 1
-     Grundschule, P.-Picasso-Straße 44
-     Realschule mit Grundschule „Gehlsdorfer Realschule“, Pressentinstraße 82

Darüber hinaus bieten weitere Grundschulen in freier Trägerschaft einGrundschulangebot an. Termine der Anmeldung können an diesen Schulen direkt erfragt werden.

-      Don-Bosco-Schule, Mendelejewstraße 19a
-     Freie Schule, Augustenstraße 20
-     Waldorfschule, Feldstraße 48a
-     Grundschulteil des Christophorus-Gymnasiums, Groß Schwaßer Weg 11

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2993 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind.

Für Kinder, die mit Beginn der Schulpflicht körperlich und geistig noch nicht genügend entwickelt sind, um in der Grundschule erfolgreich mitarbeiten zu können, kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Schulleiter der jeweiligen Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen Untersuchung und des schulpsychologischen Dienstes die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.

Für Kinder, die für das Schuljahr 2002/2003 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern erneut die Anmeldepflicht nunmehr für das Schuljahr 2003/2004.

Bei der Anmeldung Ihres Kindes ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Ekkehard Siegl
Amtsleiter
Schulverwaltungsamt x x

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