Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr 2005/06
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung
Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr 2005/06
Auf der Grundlage des Schul-gesetzes des Landes Mecklenburg-
Vorpommern vom 15. Mai 1996 (SchulG M-V) erfolgt die Anmeldung
der Schulanfänger für das Schuljahr 2005/06 in der Hansestadt Rostock
vom 25. Oktober
bis 29. Oktober 2004
zu folgenden Zeiten
Montag bis Donnerstag
9.00 bis 17.00 Uhr Freitag
9.00 bis 13.00 Uhr
Mit Beginn des Schuljahres 2005/06 werden die Kinder schulpflichtig,
die bis zum 30. Juni 2005 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht.
Nachfolgend aufgeführte Grundschulen in Trägerschaft der Hansestadt
Rostock werden für den Schuljahresbeginn 2005/06 Anmeldungen von
Schulanfän-gern zu den o. g. Zeiten annehmen.
- Grundschule „Heinrich-Heine“, H.-Heine-Straße 3
- Grundschule Rudolph Tarnow", Ratzeburger Straße 9
- Grundschule „Am Taklerring“, Taklerring 44
- Grundschule „Lütt Matten“, Turkuer Straße 59
- Grundschule „Kleine Birke“, Kopenhagener Straße 50
- Grundschule am Mühlenteich, M.-Gorki-Straße 69
- Grundschule Schmarl, St.-Jantzen-Ring 2
- Grundschule „Türmchen-schule“, J.-Schehr-Straße 10
- Grundschule am Margaretenplatz, Barnstorfer Weg 21 a
- „Werner-Lindemann-Grund-schule“, Elisabethstraße 27
- Jenaplan-Schule, Barnstorfer Weg 21 a
- Grundschule „Juri Gagarin“, J.-Herzfeld-Straße 19
- Grundschule „Tychsenschule“, Semmelweisstraße 3 a
- Grundschule „St.-Georg-Schule“, St.-Georg-Str. 63 c
- Grundschule „Schule am Wasserturm“, Blücherstraße 42
- Grundschule „John Brinck-man“, V.-Grip-Weg 10 a
- Grundschule „Die Lachmöwe“, W.-Butzek-Straße 22
- Grundschule „Jürgen-Reichen-Schule“, G.-A.-Demmler-Straße 12
- Grundschule „Astrid Lind-gren“, M.-L.-King-Allee 1
- Grundschule, P.-Picasso-Straße 44
- Grundschule Gehlsdorf, Pressentinstraße 82
Darüber hinaus bieten weitere bestehende Grundschulen in freier
Trägerschaft ein Grundschulangebot an. Termine der Anmeldung
können an diesen Schulen direkt erfragt werden.
- „Don-Bosco-Schule“, Mende-lejewstraße 19 a
- Freie Schule, Kopernikus-straße 16
- Waldorfschule, Feldstraße 48 a
- Grundschulteil des Christo-phorus-Gymnasiums, Groß Schwaßer Weg 11
Kinder, die vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005 sechs Jahre alt werden,
können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des
Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch
körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind.
Für Kinder, die mit Beginn der Schulpflicht körperlich und geistig noch
nicht genügend entwickelt sind, um in der Grundschule erfolgreich
mitarbeiten zu können, kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten im
Ein-vernehmen mit dem Schulleiter der jeweiligen Grundschule unter
Einbeziehung der schulärztlichen Untersuchung und des
schulpsychologischen Dienstes die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.
Für Kinder, die für das Schuljahr 2004/05 vom Schulbesuch
zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern erneut die
Anmeldepflicht nunmehr für das Schuljahr 2005/06.
Bei der Anmeldung Ihres Kindes ist die Geburtsurkunde vorzulegen.
Brigitte Grüner
komm. Amtsleiterin des
Amtes für Schule und Sport