Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr 2006/07
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung
Auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Mai 1996 (SchulG M-V), zuletzt geändert am 4. Juli 2005, erfolgt die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2006/07 in der Hansestadt Rostock in der Zeit vom
24. Oktober
bis 28. Oktober 2005
zu folgenden Zeiten
Montag bis Donnerstag
9.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
9.00 bis 13.00 Uhr
Mit Beginn des Schuljahres 2006/07 werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2006 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht. Nachfolgend aufgeführte Grundschulen in Trägerschaft der Hansestadt Rostock werden für den Schuljahresbeginn 2006/07 Anmeldungen von Schulanfängern zu den o. g. Zeiten annehmen.
Grundschule „Heinrich Heine“, H.-Heine-Straße 3
Grundschule „Rudolph Tarnow“, Ratzeburger Straße 9
Grundschule „Am Taklerring“, Taklerring 44
Grundschule „Lütt Matten“, Turkuer Straße 59 a
Grundschule „Kleine Birke“, Kopenhagener Straße 50
Grundschule am Mühlenteich, M.-Gorki-Straße 69
Grundschule Schmarl,
St.-Jantzen-Ring 5
Grundschule „Türmchenschule“, J.-Schehr-Straße 10
Grundschule am Margaretenplatz,
Barnstorfer Weg 21 a
„Werner-Lindemann-
Grundschule“, Elisabethstraße 27
Jenaplan-Schule,
Barnstorfer Weg 21 a
Grundschule „Juri Gagarin“,
J.-Herzfeld-Straße 19
Grundschule „Tychsenschule“, Semmelweisstraße 3 a
Grundschule „St.-Georg-Schule“, St.-Georg-Str. 63 c
Grundschule „John Brinckman“, V.-Grip-Weg 10 a
Grundschule „Die Lachmöwe“, W.-Butzek-Straße 22
Grundschule „Jürgen-Reichen-Schule“,
G.-A.-Demmler-Straße 12
Grundschule „Astrid Lindgren“, M.-L.-King-Allee 1
Grundschule,
P.-Picasso-Straße 44
Grundschule Gehlsdorf, Pressentinstraße 82
Darüber hinaus bieten weitere bestehende Grundschulen in freier Trägerschaft ein Grundschulangebot an. Termine der Anmeldung können an diesen Schulen direkt erfragt werden.
„Don-Bosco-Grundschule“, Mendelejewstraße 19 a
Werkstattschule,
Kopernikusstraße 16
(ab 1. Oktober 2005:
Pawlowstr. 16)
Waldorfschule, Feldstraße 48 a
Grundschulteil des Christophorus-Gymnasiums, Groß Schwaßer Weg 11
Kinderkunstakademie Rostock, Blücherstraße 42
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind.
Für Kinder, die mit Beginn der Schulpflicht körperlich und geistig noch nicht genügend entwickelt sind, um in der Grundschule erfolgreich mitarbeiten zu können, kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Schulleiter der jeweiligen Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen Untersuchung und des schulpsychologischen Dienstes die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.
Für Kinder, die für das Schuljahr 2005/06 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern erneut die Anmeldepflicht nunmehr für das Schuljahr 2006/07.
Bei der Anmeldung Ihres Kindes ist die Geburtsurkunde vorzulegen.
Brigitte Grüner
Amtsleiterin des Amtes für Schule und Sport