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Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr 2006/2007

Pressemitteilung vom 12.10.2005



Öffentliche Bekanntmachung
Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr 2006/2007

Auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Mai 1996 (SchulG M-V), zuletzt geändert am 4. Juli 2005, erfolgt die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2006/07 in der Hansestadt Rostock

vom 24. bis 28. Oktober 2005

Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr.

Mit Beginn des Schuljahres 2006/07 werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2006 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht.

Nachfolgend aufgeführte Grundschulen in Trägerschaft der Hansestadt Rostock werden für den Schuljahresbeginn 2006/07 Anmeldungen von Schulanfängern zu den o.g. Zeiten annehmen.

-     Grundschule „Heinrich-Heine“, Heinrich-Heine-Straße 3
-    Grundschule „Rudolph Tarnow“, Ratzeburger Straße 9
-     Grundschule „Am Taklerring“, Taklerring 44
-    Grundschule „Lütt Matten“, Turkuer Straße 59a
-    Grundschule „Kleine Birke“, Kopenhagener Straße 50
-    Grundschule am Mühlenteich, M.-Gorki-Straße 69
-    Grundschule Schmarl, St.-Jantzen-Ring 5
-    Grundschule „Türmchenschule“, J.-Schehr-Straße 10
-    Grundschule am Margaretenplatz, Barnstorfer Weg 21a
-    „Werner-Lindemann-Grundschule“, Elisabethstraße 27
-    Jenaplan-Schule, Barnstorfer Weg 21a
-     Grundschule „Juri Gagarin“, J.-Herzfeld-Straße 19
-    Grundschule „Tychsenschule“, Semmelweisstraße 3a
-    Grundschule „St.-Georg-Schule“, St.-Georg-Straße 63
-    Grundschule „John Brinckman“, V.-Grip-Weg 10a
-    Grundschule „Die Lachmöwe“, W.-Butzek-Straße 22
-    Grundschule „Jürgen-Reichen-Schule“, G.-A.-Demmler-Straße 12
-     Grundschule „Astrid Lindgren“, M.-L.-King-Allee 1
-    Grundschule, Pablo-Picasso-Straße 44
-    Grundschule Gehlsdorf, Pressentinstraße 82

Darüber hinaus bieten weitere bestehende Grundschulen in freier Trägerschaft ein Grundschulangebot an. Termine der Anmeldung können an diesen Schulen direkt erfragt werden.

-    „Don-Bosco-Grundschule“, Mendelejewstraße 19a
-    Werkstattschule, Kopernikusstraße 16
    (seit 1. Oktober 2005 Pawlowstraße 16)
-     Waldorfschule, Feldstraße 48a
-    Grundschulteil des Christophorus-Gymnasiums, Groß Schwaßer Weg 11
-    Kinderkunstakademie Rostock, Blücherstraße 42

Kinder, die vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind.
Für Kinder, die mit Beginn der Schulpflicht körperlich und geistig noch nicht genügend entwickelt sind, um in der Grundschule erfolgreich mitarbeiten zu können, kann auf Antrag der Erziehungsberech-tigten im Einvernehmen mit dem Schulleiter der jeweiligen Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen Untersuchung und des schulpsychologischen Dienstes die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.
Für Kinder, die für das Schuljahr 2005/06 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern erneut die Anmeldepflicht nunmehr für das Schuljahr 2006/07.
Bei der Anmeldung Ihres Kindes ist die Geburtsurkunde vorzulegen.

Brigitte Grüner
Leiterin des Amtes
für Schule und Sport