Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2012/13
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung
Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2012/13
Auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Februar 2006 (SchulG M-V), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Februar 2009, erfolgt die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2012/13 in der Hansestadt Rostock
vom 24. bis 28. Oktober 2011
zu folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag
9.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
9.00 bis 13.00 Uhr
Mit Beginn des Schuljahres 2012/13 werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2012 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht.
Nachfolgend aufgeführte Anmeldeschulen in Trägerschaft der Hansestadt Rostock werden für den Schuljahresbeginn 2012/13 Anmeldungen von Schulanfängern zu den o.g. Zeiten annehmen.
Grundschule „Heinrich-Heine“, H.-Heine-Straße 3
Grundschule „Rudolf Tarnow“, Ratzeburger Straße 9
Grundschule „Am Taklerring“, Taklerring 44
Grundschule „Lütt Matten“, Turkuer Straße 59 a
Grundschule „Kleine Birke“, Kopenhagener Straße 3
Grundschule am Mühlenteich, M.-Gorki-Straße 69
Grundschule Schmarl, St.-Jantzen-Ring 5
Grundschule „Türmchenschule“, J.-Schehr-Straße 10
Grundschule am Margaretenplatz, Barnstorfer Weg 21 a
Grundschule Reutershagen, M.-Thesen- Str. 17
„Werner-Lindemann-Grund- schule“, Elisabethstraße 27Jenaplanschule „Peter Petersen“ - Integrierte Gesamtschule mit Grundschule, Lindenstraße 3 a
Grundschule „Juri Gagarin“, J.-Herzfeld-Straße 19
Schulzentrum „Paul-Friedrich-Scheel-Schule“, Semmelweisstraße 3
Schule am Alten Markt, Alter Markt 1
Grundschule „St. Georg-Schule“, St. Georg-Str. 63 c
Grundschule „John Brinckman“, V.-Grip-Weg 10 a
Grundschule „Ostseekinder“, W.-Butzek-Straße 23
„Grundschule an den Weiden“, P.-Picasso-Straße 44
„Gehlsdorfer Grundschule“, Pressentinstraße 82
Nach erfolgter Anmeldung an einer dieser vorgenannten Schulen können bei bestehendem Wunsch auch Schulen in freier Trägerschaft ausgewählt werden. Dies betrifft nachfolgend aufgeführte Schulen:
Kooperative Gesamtschule „Don Bosco“ mit Grundschule, Mendelejewstraße 19 a
Werkstattschule Rostock mit Grundschule, Pawlowstraße 16
Waldorfschule mit Grundschule, Feldstraße 48 a
Christophorus-Gymnasium mit Grundschule, Groß-Schwaßer-Weg 11
Kinderkunstakademie Rostock, Blücherstraße 42
Kinderkunstakademie Rostock mit Orientierungsstufe, V.-Schorler-Ring 94
„Universitas“ Integrierte Gesamtschule mit Grundschule, Patriotischer Weg 120
Kinder, die vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind.
Für Kinder, die mit Beginn der Schulpflicht körperlich und geistig noch nicht genügend entwickelt sind, um in der Grund- schule erfolgreich mitarbeiten zu können, kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten, im Einvernehmen mit dem Schuleiter der jeweiligen Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen Untersuchung und des schulpsychologischen Dienstes, die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.
Für Kinder, die für das Schuljahr 2011/12 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern erneut die Anmeldepflicht nunmehr für das Schuljahr 2012/13.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis des Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Martin Meyer
Amtsleiter des Amtes für Schule und Sport