Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2014/15
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung
Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2014/15
Auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Meck- lenburg-Vorpommern vom 10. September 2010 (SchulG M-V), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Dezem- ber 2012, erfolgt die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2014/15 in der Hansestadt Rostock vom
21. bis 25. Oktober 2013
Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr
Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2014 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht.
Nachfolgend aufgeführte Anmeldeschulen in Trägerschaft der Hansestadt Rostock werden für den Schuljahresbeginn 2014/15 Anmeldungen von Schulanfängern zu den o.g. Zeiten annehmen.
Grundschule „Heinrich-Heine“, H.-Heine-Straße 3
Grundschule „Rudolf Tarnow“, Ratzeburger Straße 9
Grundschule „Am Taklerring“, Taklerring 4
Grundschule „Lütt Matten", Turkuer Straße 59 a
Grundschule „Kleine Birke“, Kopenhagener Straße 3
Grundschule am Mühlenteich, M.-Gorki-Straße 69
Grundschule Schmarl, St.-Jantzen-Ring 5
Grundschule „Türmchenschule“, J.-Schehr-Straße 10
Grundschule am Margaretenplatz, Barnstorfer Weg 21 a
Grundschule Reutershagen, M.-Thesen-Str. 17
„Werner-Lindemann-Grundschule“, Elisabethstraße 27
Jenaplanschule „Peter Petersen“ - Integrierte Gesamt-schule mit Grundschule, Lindenstraße 3a
Grundschule „Juri Gagarin“, J.-Herzfeld-Straße 19
Schulzentrum „Paul-Friedrich-Scheel-Schule“, Semmel-weisstraße 3
Grundschule „St.-Georg-Schule“, St.-Georg-Str. 63 c
Grundschule „John Brinckman“, V.-Grip-Weg 10 a
Grundschule „Ostseekinder“, W.-Butzek-Straße 23
„Grundschule an den Weiden“, P.-Picasso-Straße 44
„Gehlsdorfer Grundschule“, Pressentinstraße 82
Nach erfolgter Anmeldung an einer dieser vorgenannten Schulen können bei bestehendem Wunsch auch Schulen in freier Trägerschaft ausgewählt werden. Dies betrifft nachfolgend aufgeführte Schulen:
Kooperative Gesamtschule „Don Bosco“ mit Grundschu- le, Mendelejewstraße 19a
Werkstattschule Rostock mit Grundschule, Pawlow- straße 16
Waldorfschule mit Grundschule, Feldstraße 48a
Christophorus-Gymnasium mit Grundschule, Groß Schwaßer Weg 11
Kinderkunstakademie Rostock, Blücherstraße 42
Kinderkunstakademie Rostock mit Orientierungsstufe, V.-Schorler-Ring 94
„Universitas“ Integrierte Gesamtschule mit Grundschule, Patriotischer Weg 120
St. Michael-Schule mit Grundschule, Fährstraße 25
Kinder, die vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind.
Für Kinder, die mit Beginn der Schulpflicht körperlich und geistig noch nicht genügend entwickelt sind, um in der Grundschule erfolgreich mitarbeiten zu können, kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten, im Einvernehmen mit dem Schulleiter der jeweiligen Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen Untersuchung und des schul- psychologischen Dienstes, die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.
Für Kinder, die für das Schuljahr 2013/14 vom Schul- besuch zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern erneut die Anmeldepflicht nunmehr für das Schuljahr 2014/15.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis des Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Martin Meyer
Amtsleiter des Amtes für Schule und Sport