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Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2010/11 ab 2. November

Pressemitteilung vom 05.10.2009

Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2010/11 in der Hansestadt Rostock erfolgt auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 2. bis 6. November 2009 in den jeweiligen Schulen Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr sowie Freitag von 9 bis 13 Uhr. Dies teilt das Amt für Schule und Sport mit. Mit Beginn des Schuljahres 2010/11 werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2010 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht.

Nachfolgend aufgeführte Grundschulen in Trägerschaft der Hansestadt Rostock werden für den Schuljahresbeginn 2010/11 Anmeldungen von Schulanfängern annehmen:

Grundschule "Heinrich-Heine", H.-Heine-Straße 3; Grundschule "Rudolf Tarnow", Ratzeburger Straße 9; Grundschule "Am Taklerring", Taklerring 44; Grundschule "Lütt Matten", Turkuer Straße 59 a; Grundschule "Kleine Birke", Kopenhagener Straße 3; Grundschule am Mühlenteich, M.-Gorki-Straße 69; Grundschule Schmarl, St.-Jantzen-Ring 5; Grundschule "Türmchenschule", J.-Schehr-Straße 10; Grundschule am Margaretenplatz, Barnstorfer Weg 21 a; "Werner-Lindemann-Grundschule", Elisabethstraße 27; Jenaplanschule "Peter Petersen" - Integrierte Gesamtschule mit Grundschule, Lindenstraße 3 a; Grundschule "Juri Gagarin", J.-Herzfeld-Straße 19; Schulzentrum Paul-Friedrich-Scheel-Schule, Semmelweisstraße 3; Grundschule "St.-Georg-Schule", St.-Georg-Str. 63 c; Grundschule "John Brinckman¿, V.-Grip-Weg 10 a; Grundschule "Ostseekinder", W.-Butzek-Straße 23; "Grundschule an den Weiden", P.-Picasso-Straße 44 und die "Gehlsdorfer Grundschule", Pressentinstraße 82.

Darüber hinaus bieten weitere Grundschulen in freier Trägerschaft ein Grundschulangebot an. Termine der Anmeldung können an diesen Schulen direkt erfragt werden.

Dazu gehören die "Don-Bosco-Grundschule", Mendelejewstraße 19 a; die Werkstattschule, Pawlowstraße 16; die Waldorfschule, Feldstraße 48 a; der Grundschulteil des Christophorus-Gymnasiums, Groß Schwaßer Weg 11; die Kinderkunstakademie Rostock, Blücherstraße 42; die Kinderkunstakademie mit Orientierungsstufe Rostock, V.-Schorler-Ring 94; Universitas, Patriotischer Weg 120 und die Evangelische Grundschule Rostock, Lagerstr. 17.

Kinder, die vom 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2011 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und im Verhalten hinreichend entwickelt sind.

Für Kinder, die mit Beginn der Schulpflicht körperlich und geistig noch nicht genügend entwickelt sind, um in der Grundschule erfolgreich mitarbeiten zu können, kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten, im Einvernehmen mit dem Schulleiter der jeweiligen Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen Untersuchung und des schulpsychologischen Dienstes, die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.

Für Kinder, die für das Schuljahr 2009 /10 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern erneut die Anmeldepflicht nunmehr für das Schuljahr 2010/11. Bei der Anmeldung des Kindes ist die Geburtsurkunde vorzulegen.