Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2020/2021
Pressemitteilung vom
Auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2020/2021 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in der Zeit vom 14. Oktober bis 18. Oktober 2019 Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr und am Freitag von 9 bis 13 Uhr. Darüber informiert das Amt für Schule und Sport.
Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2020 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht.
Nachfolgend aufgeführte Anmeldeschulen in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden für den Schuljahresbeginn 2020/2021 Anmeldungen von Schulanfängerinnen und Schulanfängern zu den o. g. Zeiten annehmen:
• Grundschule „Heinrich Heine“, H.-Heine-Straße 3, aktuell Parkstraße 45, 18119 Rostock-Warnemünde
• Grundschule „Rudolf Tarnow“, Ratzeburger Straße 9
• Grundschule „Am Taklerring“, Taklerring 44
• Grundschule „Lütt Matten“, Turkuer Straße 59a
• Grundschule „Kleine Birke“, Kopenhagener Straße 3
• Grundschule am Mühlenteich, Maxim-Gorki-Straße 69
• Grundschule Schmarl, Stephan-Jantzen-Ring 5
• Grundschule „Türmchenschule“, John-Schehr-Straße 10
• Grundschule Reutershagen „Nordwindkinner“, Mathias-Thesen-Straße 17
• Grundschule am Margaretenplatz, Barnstorfer Weg 21a
• Werner-Lindemann-Grundschule, Elisabethstraße 27
• Grundschule „Juri Gagarin“, Joseph-Herzfeld-Straße 19
• Grundschule „St.-Georg-Schule“, St.-Georg-Straße 63c
• Grundschule am Alten Markt, Alter Markt 1
• Grundschule „John Brinckman“, Vagel-Grip-Weg 10a
• Grundschule „Ostseekinder“, Walter-Butzek-Straße 23
• Grundschule an den Weiden, Pablo-Picasso-Straße 44
• Gehlsdorfer Grundschule, Pressentinstraße 56a
• Jenaplanschule Rostock, Lindenstraße 3a
• Schulzentrum „Paul-Friedrich-Scheel-Schule“, Semmelweisstraße 3
Nach erfolgter Anmeldung an einer dieser vorgenannten kommunal getragenen Schulen können bei bestehendem Wunsch auch Schulen in freier Trägerschaft ausgewählt werden. Dies betrifft nachfolgend aufgeführte Schulen:
• Don-Bosco-Schule, Mendelejewstraße 19a
• Werkstattschule in Rostock, Pawlowstraße 16
• Waldorfschule Rostock, Feldstraße 48a
• CJD Christophorusschule Rostock, Groß Schwaßer Weg 11
• Kinderkunstakademie Rostock, Blücherstraße 42
• Kinder- und Jugendkunstakademie Rostock, Vicke-Schorler-Ring 94
• UNIVERSITAS, Patriotischer Weg 120
• Michaelschule, Dierkower Damm 39
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind.
Für Kinder, die mit Beginn der Schulpflicht körperlich und geistig noch nicht genügend entwickelt sind, um in der Grund schule erfolgreich mitarbeiten zu können, kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten, im Einvernehmen mit dem Schulleiter/der Schulleiterin der jeweiligen Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen Untersuchung und des schulpsychologischen Dienstes, die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.
Für Kinder, die für das Schuljahr 2019/20 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern erneut die Anmeldepflicht nunmehr für das Schuljahr 2020/21.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis des Erziehungsberechtigten vorzulegen.