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Anträge von Projekten 2005 zur Förderung von schulischer und außerschulischer Bildung

Pressemitteilung vom 21.09.2004



Das Amt für Kultur und Denkmalpflege der Hansestadt Rostock bittet
Institutionen, Verbände und Vereine, die Bildungs-arbeit für Kinder und
Jugendliche praktizieren, um Einreichung von Projektanträgen zur
Förderung von schulischer und außerschulischer Bildung.

Gesucht werden interessante, qualifizierte, zusätzliche
Bildungsangebote der Themenfelder Musik, Kunst-, Medienerziehung,
Medienpädagogik, interkulturelle, politische sowie Umweltbildung von
Trägern mit Bildungskompetenzen im schulischen und
außerschulischen Bereich.

Die Vorhaben sollen in einer festen Kooperation mit einer Schule oder
Kindertagesstätte stattfinden und die Bildungsangebote an Rostocker
Schulen bzw. Kindertagesstätten stärken.

Die schul- bzw. unterrichtsergänzenden Projekte unterliegen folgenden
zeitlichen Begrenzungen:

-    2. Halbjahr im Schuljahr 2004/ 2005
-    1. Halbjahr im Schuljahr 2005/ 2006 bis zum 31.12. 2005

Die Antragsformulare und nähere Informationen über inhaltliche und
formale Modalitäten sind zu erfragen unter:

Amt für Kultur und Denkmalpflege, Bereich Kultur, Warnow-ufer 65,
18057 Rostock, Tel. 0381 20852-57, Fax 0381 20852-48.

Die Anträge zur Förderung können ab sofort gestellt werden, die
Antragsfristen enden am

-    30. November 2004 bei Projektbeginn 14. Februar 2005
-     30. April 2005 bei Projektbeginn 8. August 2005

Diese Bekanntmachung erfolgt vorbehaltlich des durch die Bür-
gerschaft der Hansestadt Rostock beschlossenen Haushalts 2005 und
dessen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

Martina Bade
Leiterin des Amtes für
Kultur und Denkmalpflege