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Anträge zur Förderung von Kulturprojekten 2002

Pressemitteilung vom 01.06.2001

1. Juni 2001

Anträge zur Förderung von Kulturprojekten 2002

Die freien Kulturträger der Stadt sollten ihre Anträge auf institutionelle Förderung und die Anträge zur Förderung von Kulturprojekten 2002 erarbeiten und bis zum 1. August 2001 einreichen, teilt das Kulturamt der Hansestadt Rostock in Vorbereitung der Haushaltsplanung 2002 mit. Dies gilt für Vereine, Verbände, Körperschaften, Institutionen und Einzelpersonen. Wie in den Vorjahren werden besonders Projekte gefördert, die die kulturelle Ausstrahlung der Stadt erhöhen, neue oder ungewohnte Veranstaltungsformen und -orte erschließen, kulturell-künstlerische Eigenaktivitäten von Kindern und Jugendlichen anregen, das Freizeitangebot in den Stadtteilen mit kreativen Formen erweitern. Antragsformulare für die Förderung sind im Kulturamt, Warnowufer 65, 18057 Rostock, erhältlich. Die Öffnungszeiten sind Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr. Desweiteren können Formulare auch unter Telefon 2 08 52 49 oder Fax 2 08 52 48 angefordert werden.