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Anträge zur Förderung von Präventionsprojekten bis 28. Februar einreichen

Pressemitteilung vom 22.01.2007

Wer in diesem Jahr Fördermittel für Präventionsprojekte beantragen möchte, muss den entsprechenden Antrag bis zum 28. Februar 2007 an die Geschäftstelle des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern, Alexandrinenstraße 1, 19048 Schwerin, senden. Dem Förderantrag ist eine Stellungnahme des Kommunalen Präventionsrates der Hansestadt Rostock beizufügen. Daher ist der Antrag rechtzeitig auch an den Kommunalen Präventionsrat der Hansestadt Rostock, c/o Stadtamt, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock, zu schicken. Die Förderanträge können über die Internetseite www.kriminalpraevention-mv.de oder den Kommunalen Präventionsrat (Ansprechpartner: Thomas Wiesner; Tel. 0381 381-3190) bezogen werden.

Seit 1995 wird in Mecklenburg-Vorpommern gesamtgesellschaftliche Präventionsarbeit auf Landes- und Kommunalebene über den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung nicht nur organisiert und koordiniert, sondern auch finanziell gefördert. Allein in den Jahren von 1999 bis 2006 wurden auf diese Weise etwa 800 Einzelprojekte mit über zwei Mio. Euro gefördert Schwerpunkte waren dabei immer wieder Projekte gegen Jugendkriminalität und für mehr Demokratie und Toleranz.