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Anträge zur Förderung von Präventionsprojekten für 2011 jetzt einreichen

Pressemitteilung vom 08.11.2010

Seit 1995 wird in Mecklenburg-Vorpommern gesamtgesellschaftliche Präventionsarbeit auf Landes- und Kommunalebene über den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung nicht nur organisiert und koordiniert, sondern auch finanziell gefördert. Ab dem Jahr 2011 wird sich die geänderte Förderrichtlinie des Landesrates auf die Antragstellung auswirken. Demnach sind Anträge auf finanzielle Förderung für Projekte im Jahr 2011 nun bis zum 31.Dezember 2010 an das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftstelle des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung, Alexandrinenstraße 1, 19048 Schwerin, zu senden. Diesem Förderantrag ist eine Stellungnahme des Kommunalen Präventionsrates der Hansestadt Rostock beizufügen. Daher ist der Antrag gleichzeitig auch an die Hansestadt Rostock, Kommunaler Präventionsrat, c/o Stadtamt, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock, zu schicken.

Die Förderanträge können über die Homepage des Landesrates für Kiminalitätsvorbeugung unter der Internetadresse www.kriminalpraevention-mv.de bezogen werden.

Ansprechpartner:

Herr Schlender; Tel. 0385 588-2460)
Herr Wiesner, Kommunalen Präventionsrat; Tel. 0381 381-2242