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Anträge zur Förderung von Präventionsprojekten für 2009 jetzt einreichen

Pressemitteilung vom 08.12.2008

Wer für das Jahr 2009 Fördermittel für Projekte zur Kriminalitätsprävention beantragen möchte, muss den entsprechenden Antrag bis zum 28. Februar 2009 an das

Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftstelle des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung, Alexandrienstraße 1, 19048 Schwerin,

senden.

Diesem Förderantrag ist eine Stellungnahme des Kommunalen Präventionsrates der Hansestadt Rostock beizufügen. Daher ist der Antrag rechtzeitig auch an die

Hansestadt Rostock, Kommunaler Präventionsrat, c/o Stadtamt, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock

zu schicken.

Die Förderanträge können über die Homepage des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung unter www.kriminalpraevention-mv.de, Ansprechpartner: Herr Schlender, Tel. 0385 588-2460, oder den Kommunalen Präventionsrat der Hansestadt Rostock, Ansprechpartner Herr Wiesner; Tel. 0381 381-3190, bezogen werden.

Seit 1995 wird in Mecklenburg-Vorpommern gesamtgesellschaftliche Präventionsarbeit auf Landes- und Kommunalebene über den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung nicht nur organisiert und koordiniert, sondern auch finanziell gefördert. Das seit 2007 geänderte Förderverfahren hat sich als noch effektiver, flexibler und transparenter bewährt.