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Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung

Pressemitteilung vom 14.12.2005



Bekanntmachung der Hansestadt Rostock
Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung

Die untere Wasserbehörde der Hansestadt Rostock gibt bekannt, dass der

Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV)

gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192) in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für folgende Anlagen und Leitungen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung gestellt hat:

- Haupttransportleitung Trinkwasser (HTL) Biestow - Groß Klein südlich der Messestraße, in Richtung Stadtautobahn, östlich parallel der Stadtautobahn, nördlich S-Bahnhof Schmarl, entlang der Hundsburgallee bis zum Schmarler Damm
2 x NW 900 (Doppelleitung),
NW 1000, NW 1200, Stahl

HTL Schutow - Evershagen - Lütten Klein
westlich parallel der Stadtautobahn in Höhe des Sievershagener Weges
NW 600, Grauguss

- Trinkwasserleitung
vom Rahnstädter Weg, über die S-Bahn-Trasse, entlang der Marieneher Straße, entlang Am Fischereihafen
NW 350, Gusseisen

- Trinkwasserleitung
östlich Rahnstädter Weg, entlang An der Jägerbäk, über die S-Bahn-Trasse, bis Ecke Marieneher Straße/Am Fischereihafen
NW 350, NW 400, Grauguss; NW 350, duktiles Gussrohr

- Trinkwasserleitung
Mühlenstraße, entlang der Messestraße, bis Hans-Fallada-Straße
NW 200, Asbestzement

- Abwasserdruckleitung Pumpwerk Lütten Klein - Kläranlage Bramow westlich S-Bahnhof Schmarl, über den Schmarler Damm, entlang Bereich
Marieneher Straße
2 x NW 500, Grauguss (Doppelleitung)

- Abwasserdruckleitung Pumpwerk Schmarl - Kläranlage Bramow vom Abwasserpumpwerk Schmarl am Schmarler Damm, entlang der Hundsburgallee, über den Schmarler Damm, entlang Bereich Marieneher Straße
2 x NW 500, 2 x NW 600, Grauguss (Doppelleitungen)

- Abwasserdruckleitung
vom Pumpwerk Handelsstraße, über die Handwerkstraße, bis zur Hundsburgallee
NW 200, NW 250, Grauguss
- Schmutzwasserleitung
entlang der Hundsburgallee, bis Ecke Hundsburgallee/ Schmarler Damm
NW 300, NW 400, Steinzeug

- Schmutzwasserleitung
vom Marike-Unn-Jehann-Weg, entlang Krischanweg, Ecke Rahnstädter Weg/Fritz-Triddelfitz-Weg, über die S-Bahn-Trasse, entlang Marieneher Straße, entlang Am Fischereihafen
NW 400, Steinzeug

- Regenwasserleitung
Hundsburgallee, parallel zwischen Hundsburgallee und Handwerkstraße verlaufend, bis Auslauf bei der Tankstelle am Schmarler Damm
NW 200, NW 300, NW 400, NW 600, NW 800, NW 1200, NW 1600, Beton

- Regenwasserleitung
Ecke Hundsburgallee/Handwerkstraße, entlang der Handwerkstraße bis Ecke Schmarler Damm, entlang Schmarler Damm, bis Auslauf bei der Tankstelle
NW 1000, NW 1200, Beton

- Regenwasserleitung
vom Schmarler Damm bis zum Fischerweg
NW 1000, NW 700x1050 (Eiprofil), NW 800x1200 (Eiprofil), Beton

- Regenwasserleitung
vom Auslauf des Schutower Abzugsgrabens, über die Straße An der Jägerbäk, bis zum S-Bahnhof Marienehe
NW 1400x2000 (Kanal), Beton

- Regenwasserleitung
östlich der Ecke Rahnstädter Weg / F.- Triddelfitz-Weg, parallel der Straße An der Jägerbäk
NW 800x1200 (Eiprofil), Beton

- diverse Regen-, Schmutz- und Trinkwasserleitungen innerhalb des Flurstückes

Betroffen von diesem Antrag sind Grundstücke der

Gemarkung Marienehe, Flur 1.

Die von den Leitungen und Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer (Eigentumsnachweis erforderlich) können vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieser Bekanntmachung den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Dienststelle Rostock, Hans-Fallada-Straße 1, 18069 Rostock bei der unteren Wasserbehörde während der Dienstzeiten
Mo.- Fr. 8.00 bis 11.30 Uhr und
Mo.- Do. 13.00 bis 15.00 Uhr einsehen.

(Anfragen und Terminabstimmung bitte unter Tel. 0381 381-7332 oder
angelika.eberhardt@rostock.de )

Die Auslegung erfolgt auch in den zuständigen Ortsämtern:

Ortsamt 4 - Evershagen, Schmarl,
Henrik-Ibsen-Straße 30, in 18106 Rostock

Ortsamt 5 - Reuterpassage,
Goerdelerstraße 53, in 18069 Rostock

Öffnungszeiten: Montag und Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 17.30 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 16.00 Uhr

Die untere Wasserbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der
gesetzlichen Frist (§ 9 Abs.4 GBBerG i.V.m. § 7 Abs.4 und 5 SachenR-DV).
Entsprechend § 9 Abs.3 GBBerG ist der Antragsteller verpflichtet, dem betroffenem Grundstückseigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen.
Ansprüche sind daher unmittelbar an den Antragsteller zu richten.

Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen

Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3.Oktober 1990 bestehenden Leitungen und Anlagen für die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand am 3.Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.

Da die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz entstanden ist, kann der Widerspruch nicht mit fehlendem Einverständnis zur Belastung des Grundbuches begründet werden.

Ein die Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die betroffene Leitung nicht vor dem 3. Oktober 1990 gebaut bzw. vor dem 11.Januar 1995 außer Betrieb gewesen ist oder dass die dargestellte Leitungsführung nicht richtig bzw. ein Grundstück nicht oder in anderer Weise als vom Antragsteller dargestellt von der Leitung betroffen ist.

Der Widerspruch ist bei der untere Wasserbehörde im Amt für Umweltschutz schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist zu erheben.

Dr. Brigitte Preuß
Amtsleiterin
Amt für Umweltschutz