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Anwohnerparken ab April im Warnemünder Strandweg

Pressemitteilung vom 30.01.2002



Ab dem 1. April 2002 wird im Strandweg in Warnemünde im Kurzzeitparkbereich das Anwohnerparken eingeführt. Anwohner mit meldeamtlichem Wohnsitz im Strandweg können dann ihr Fahrzeug mit einem gültigen Anwohnerparkausweis W4 im Bereich der Parkscheinautomaten abstellen. Anwohner des Strandweges können ab sofort im Ortsamt Warnemünde, Alexandrinenstraße 119a, 18119 Rostock, Tel. 5480064/65 oder im Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock, Tel. 3 81-31 26/27 einen Anwohnerparkausweis beantragen. Dazu ist der Personalausweis oder die Bestätigung der Meldebehörde und der Fahrzeugschein vorzulegen. Bei einer privaten Nutzung eines Dienstfahrzeuges ist die Bestätigung des Halters einzureichen.

Das Ortsamt hat geöffnet
montags von 9.00 bis 12.00 Uhr, dienstags von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr,
donnerstags von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr und
freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Das Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, hat geöffnet
dienstags von 9.00 bis 17.30 Uhr sowie donnerstags von 9.00 bis 16.00 Uhr.

Ansässige Gewerbetreibende, Handwerker, soziale Dienste, Freiberufler usw. können beim Stadtamt, Abt. Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock, Tel. 3 81-31 27 einen formlosen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung stellen. Dem Antrag sind Kopien des Fahrzeugscheins, der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszuges mit Mietvertrag vorzulegen.  i