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Auf Rückübertragung gerichtete vermögensrechtliche Anträge vollständig abgearbeitet

Pressemitteilung vom 04.08.2006

Amt zur Regelung offener Vermögensfragen erledigt Aufgaben bis Ende 2007

Auf Rückübertragung gerichtete vermögensrechtliche Anträge wurden vollständig abgearbeitet. Darüber informiert jetzt das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen. Mit Verstreichen einer Frist am 25. Juli 2006 konnte die Erledigung nach dem Vermögensgesetz für alle beanspruchten Vermögenswerte festgestellt werden. Die Zahl der beanspruchten Vermögenswerte belief sich für die inzwischen durch Konzentration vereinigten Ämter der Landkreise Bad Doberan und Güstrow sowie der kreisfreien Hansestadt Rostock auf über 38.300. Insgesamt 23.790 Anträge waren seit Bestehen der Ämter im Jahre 1991 zu bearbeiten. In der Regel endeten die jeweiligen Verwaltungsverfahren mit einem Bescheid, dem sich auch ein Widerspruchsverfahren oder ein verwaltungsgerichtliches Verfahren anschließen konnte.

Den letzten offenen Vermögenswert, ein Hausratsgegenstand" konnte das Amt als so genannte sonstige Erledigung abschließen. Den unbekannten Rechtsnachfolgern des Antragstellers wurde durch ein Aufgebot über eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger die Möglichkeit eingeräumt, den ursprünglichen Antrag weiter zu verfolgen. Das Verstreichen der Halbjahresfrist beendete das Verfahren

Die derzeit 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter neun Mitarbeiterinnen aus den abordnenden Landkreisen, können sich nun verstärkt ihren weiterhin anstehenden Aufgaben widmen. Das betrifft insbesondere das Erteilen von Bescheiden über Entschädigungshöhen und Ausgleichsleistungen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz. Auch diese Arbeiten sollen bis Jahresende 2007abgeschlossen sein. Damit wird das Amt zu diesem Zeitpunkt geschlossen werden.