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Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen

Pressemitteilung vom 02.08.2005



Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters
Bundestagswahlkreis 14
(kreisfreie Stadt Rostock, vom Landkreis Bad Doberan die amtsfreien Gemeinden Graal-Müritz, Sanitz, Tessin, die Ämter Carbäk, Rostocker Heide und Tessin-Land)
Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl
zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005

Gemäß § 32 Abs. 1 der Bundes-wahlordnung (BWO) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2005 (BGBl. I S. 1951) fordere ich die nach § 18 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2005 (BGBl. I S. 674) vorschlagsberechtigten Parteien und Wahlberechtigten zur mög-lichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge auf.
Gemäß § 19 in Verbindung mit der nach § 52 Abs. 3 BWG vom Bundesministerium des Innern erlassenen Verordnung über die Abkürzungen von Fristen im Bundeswahlgesetz sind Kreis-wahlvorschläge beim zustän-digen Kreiswahlleiter spätestens am 34. Tage vor der Wahl bis 18.00 Uhr schriftlich einzureichen. Eine Partei kann nach § 18 Abs. 5 BWG in jedem Wahl-kreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen.

I. Beteiligungsanzeige

Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens 5 Abgeordneten vertreten waren, können nach § 18 Abs. 2 BWG unter Beachtung der geänderten Fristen als solche einen Wahlvor-schlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 47. Tage vor der Wahl dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.
Der fristgerechte Zugang einer Beteiligungsanzeige ist gewahrt, wenn die einzureichenden Unter-lagen spätestens am 2. August 2005 beim Bundeswahlleiter, 65180 Wiesbaden, schriftlich vorliegen.

II. Kreiswahlvorschläge

Kreiswahlvorschläge können von Parteien und nach Maßgabe des § 20 BWG auch von Wahlberech-tigten (andere Kreiswahlvorschläge) eingereicht werden.
Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens 5 Abgeordneten vertreten waren sowie andere Kreiswahlvor-schläge müssen nach § 20 Abs. 2 bzw. Abs. 3 BWG von mindes-tens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und hand-schriftlich unterzeichnet sein.
Die Wahlberechtigung der Unter-zeichner eines Kreiswahlvor-schlages muss gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 BWG im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Kreis-wahlvorschlages nachzuweisen.

Jeder Kreiswahlvorschlag darf gemäß § 20 Abs. 1 BWG nur den Namen eines Bewerbers enthal-ten, der nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 BWO mit Familiennamen, Vorna-men, Beruf oder Stand, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen ist.
Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden.
Der Wahlkreisbewerber einer Partei kann gleichzeitig als Land-eslistenbewerber dieser Partei aufgestellt sein.
Als Bewerber einer Partei in einem Kreiswahlvorschlag kann nach § 21 Abs. 1 BWG nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemei-nen Vertreterversammlung hierzu in geheimer Abstimmung gewählt worden ist. Er muss seine schriftliche Zustimmung erteilt haben; die Zustimmung ist nach § 20 Abs. 1 Satz 2 BWG unwiderruflich.
Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen gemäß § 20 Abs. 4 BWG den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese enthalten; andere Kreiswahlvorschläge sind mit einem Kennwort zu versehen.

Der Kreiswahlvorschlag einer Partei muss nach § 20 Abs. 2 BWG vom Vorstand des Landes-verbandes oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
In jedem Kreiswahlvorschlag sollen gemäß § 22 Abs. 1 BWG eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt werden.
Für das Einreichen eines Kreiswahlvorschlags sind nach § 34 BWO vorgegebene Formblätter nach den Mustern der Anlagen 13 bis 18 der Bundeswahlordnung zu verwenden. Die amtlichen Formblätter sind auf Anforderung bei der Hansestadt Rostock, Büro des Oberbürgermeisters, Bereich Grundsatz/Wahlen, Neuer Markt 1, 18055 Rostock kostenfrei erhältlich.

Mit dem Kreiswahlvorschlag sind gemäß § 34 Abs. 5 BWO nach folgende Unterlagen einzureichen:

-    die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt,
-    die Wählbarkeitsbescheinigung der zuständigen Gemein-debehörde für den Bewerber,
-    bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 21 Abs. 6 BWG über die Wahl des Bewerbers mit Angaben über Ort und Zeit der Versamm-lung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mit-glieder und Ergebnis der Abstimmung,
-    die Versicherungen an Eides statt, dass die Wahl des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jeder stimmberechtigte Teilnehmer vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzu-stellen,
-    die geforderte Anzahl von mindestens 200 gültigen Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge der in § 18 Abs. 2 BWG genann-ten Parteien bzw. für andere nach § 20 Abs. 3 BWG eingereichte Kreiswahlvorschläge. Für jeden Unterzeichner eines Wahlvorschlages ist die Bescheinigung des Wahl-rechts beizubringen. Seine Wahlberechtigung muss in dem betreffenden Bundestags-wahlkreis, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

Der fristgerechte Zugang eines Kreiswahlvorschlages gemäß § 19 BWG ist gewahrt, wenn die nach § 34 BWO einzureichenden Unterlagen spätestens am 15. August 2005, 18.00 Uhr, bei der Hansestadt Rostock, Büro des Oberbürgermeisters, Bereich Grundsatz/Wahlen, Neuer Markt 1, 18055 Rostock (Ge-schäftsstelle des Kreiswahl- leiters), schriftlich vorliegen.
Die Einreichung der vorgesehenen Unterlagen für die Kreiswahlvorschläge erfolgt durch Übergabe bei der Hansestadt Rostock, Büro des Oberbürgermeisters, Bereich Grundsatz/ Wahlen, Neuer Markt 1, 18055 Rostock (Rathaus-Anbau, Zimmer 5.09 - Bettina Bestier) oder durch briefliche Übersendung an

Hansestadt Rostock
Der Kreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis 14
Herrn Sebastian Schröder
18050 Rostock

Bei brieflicher Übersendung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei mir maßgeblich.

Rostock, 27. Juli 2005

Sebastian Schröder
Kreiswahlleiter
Bundestagswahlkreis 14