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Aufruf zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Wahlvorstand

Pressemitteilung vom 12.05.2014

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock,

am 25. Mai 2014 findet die Wahl der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das 8. Europäische Parlament sowie die Wahl der Mitglieder der 6. Rostocker Bürgerschaft statt.

Da die Wählerinnen und Wähler in unserem demokratischen Gemeinwesen die Wahldurchführung in Wahlräumen und die Feststellung der Ergebnisse in Wahlbezirken selbst organisieren, werden etwa 1.600 engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

Für jeden der 134 allgemeinen Wahlbezirke und 56 Briefwahlbezirke ist ein Wahlvorstand zu bilden. Zum Wahlvorstand gehören die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher, deren Stellvertretung sowie fünf bis sieben Beisitzerinnen oder Beisitzer. Aus der Mitte der Beisitzerinnen und Beisitzer wird die Schriftführung bestimmt.

Fungieren als Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede wahlberechtigte Person. Wahlberechtigt zur Europaparlamentswahl sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten eine Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer darf selbst nicht Wahlbewerberin oder Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan z.B. Wahlausschuss sein.

Wer sich entschließt, ein Wahlehrenamt zu übernehmen, muss im Vorfeld eine Bereitschaftserklärung zur Übernahme des Ehrenamtes in einem Wahlvorstand vollständig ausfüllen, persönlich unterschreiben und an die auf dem Vordruck angegebene Adresse senden.

Die eingehenden Bereitschaftserklärungen werden von den Mitarbeiterinnen der Wahlhelferverwaltung bearbeitet. Dorthin können Sie sich auch mit Ihren Fragen unter nachstehender E-Mail-Adresse wahlhelfer@rostock.de wenden.

Die Berufung in ein Wahlehrenamt erfolgt etwa Mitte März. Mit dem Berufungsschreiben erhalten Sie die Angaben zu Ihrer Funktion, zu Ihrem Einsatzort und zu Ihrer Einsatzzeit. Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, deren Stellvertretungen und die Schriftführerinnen und Schriftführer bekommen gleichzeitig eine Einladung zur Wahlhelferschulung.

Nach den wahlrechtlichen Vorschriften ist die Gemeindewahlbehörde befugt, personenbezogene Daten der wahlberechtigten Personen zum Zweck ihrer Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu erheben und zu verarbeiten. Eine Datei derjenigen Wahlberechtigten, die zur Tätigkeit in Wahlvorständen geeignet sind, darf auch für künftige Wahlen angelegt werden. Betroffene haben das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen. In der Bereitschaftserklärung und im Berufungsschreiben wird auf das Widerspruchsrecht schriftlich hingewiesen.

In Würdigung des Ehrenamtes wird ein erhöhtes Erfrischungsgeld für die Wahlvorsteherinnen oder Wahlvorsteher von 40 Euro, deren Stellvertretungen und der Schriftführung von 35 Euro sowie für die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände von 30 Euro gewährt, die nach dem Wahltag zeitnah überwiesen wird. Wer in einem Urnenwahllokal tätig wird und damit die Wahlhandlung und die Ergebnisfeststellung von zwei Wahlen zu realisieren hat, erhält weitere 10 Euro, Beisitzerinnen und Beisitzer weitere 5 Euro.

Bedanken möchten wir uns schon jetzt bei allen, die sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit entschieden haben und wünschen viel Erfolg bei der Erfüllung der übertragenen Aufgaben. Die Interessierten möchten wir ermutigen ein Wahlehrenamt zu übernehmen. Das Formular für eine Bereitschaftserklärung befindet sich demnächst auch auf der Internetseite der Hansestadt Rostock unter www.rostock.de/wahlen, es kann vervielfältigt und weitergereicht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindewahlbehörde