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Aufruf zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Wahlvorstand

Pressemitteilung vom 18.07.2013

Wahl zum18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013
Aufruf zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Wahlvorstand

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock,

am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer als Abgeordnete oder Abgeordneter ins Bundesparlament einziehen soll, um künftig politische, wirtschaftliche, soziale und andere Weg weisende Entscheidungen für Deutschland zu fällen.

Da in unserem demokratischen Gemeinwesen die Wählerinnen und Wähler die Wahldurchführung in Wahlräumen und die Feststellung der Ergebnisse nach Wahlbezirken selbst organisieren, werden für diese Aufgaben etwa 1.200 engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für 134 allgemeinen Wahlbezirke und 27 Briefwahlbezirke benötigt.

Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden. Zum Wahlvorstand gehören die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher, deren Stellvertretung sowie fünf bis sieben Beisitzerinnen oder Beisitzer. Aus der Mitte der Beisitzerinnen und Beisitzer wird die Schriftführung bestimmt.

Fungieren als Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede wahlberechtigte Person. Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten eine Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer darf selbst nicht Wahlbewerberin oder Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan z.B. Wahlausschuss sein.

Wer sich entschließt, ein Wahlehrenamt zu übernehmen, muss im Vorfeld eine Bereitschaftserklärung zur Übernahme des Ehrenamtes in einem Wahlvorstand vollständig ausfüllen, persönlich unterschreiben und an die auf dem Vordruck angegebene Adresse senden.

Die eingehenden Bereitschaftserklärungen werden von den Mitarbeiterinnen der Wahlhelferverwaltung, die sich im Rathaus-Anbau, Zimmer 5.16 befindet, bearbeitet. Dorthin können Sie sich auch mit Ihren Fragen unter nachstehender E-Mail-Adresse wenden:

wahlhelfer@rostock.de

Fernmündlich erreichen Sie die Wahlhelferverwaltung unter den Telefonnummern 381 1801 oder 381 1802. Die Fax-Nummer lautet: 381 1800.

Die Berufung in ein Wahlehrenamt zur Bundestagswahl erfolgt etwa Ende Juli. Mit dem Berufungsschreiben zum 22. September 2013 erhalten Sie die Angaben zu Ihrer Funktion, zu Ihrem Einsatzort und zu Ihrer Einsatzzeit. Die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, deren Stellvertretungen und die Schriftführerinnen und Schriftführer bekommen gleichzeitig eine Einladung zur Wahlhelferschulung. Informieren Sie uns daher bitte mittels Bereitschaftserklärung, welcher Schulungszeitpunkt (10 oder 18 Uhr) für Sie der zweckmäßigste ist.

Nach den wahlrechtlichen Vorschriften ist die Gemeindebehörde befugt, personenbezogene Daten der wahlberechtigten Personen zum Zweck ihrer Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu erheben und zu verarbeiten. Eine Datei derjenigen Wahlberechtigten, die zur Tätigkeit in Wahlvorständen geeignet sind, darf auch für künftige Wahlen angelegt werden. Betroffene haben das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen. In der Bereitschaftserklärung und im Berufungsschreiben wird auf das Widerspruchsrecht schriftlich hingewiesen.

In Würdigung des Ehrenamtes wird ein erhöhtes Erfrischungsgeld für die Wahlvorsteherinnen oder Wahlvorsteher von 40 Euro, deren Stellvertretungen und der Schriftführung von 35 Euro sowie für die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände von 30 Euro gewährt, die nach dem Wahltag zeitnah überwiesen wird.

Bedanken möchten wir uns schon jetzt bei allen, die sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit entschieden haben und wünschen viel Erfolg bei der Erfüllung der übertragenen Aufgaben. Die Interessierten möchten wir ermutigen, ein Wahlehrenamt zu übernehmen. Das Formular für eine Bereitschaftserklärung befindet sich außerdem auf der Internetseite der Hansestadt Rostock unter www.rostock.de/wahlen, es kann vervielfältigt und weitergereicht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindebehörde