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Aufruf zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Wahlvorstand

Pressemitteilung vom 24.03.2009

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock,

am 7. Juni 2009 wählen wir die Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland für das Siebte Europäische Parlament und die Mitglieder für die Fünfte Bürgerschaft der Hansestadt Rostock.

Da die Wählerinnen und Wähler in unserem demokratischen Gemeinwesen die Wahldurchführung in Wahlräumen und die Feststellung der Ergebnisse in Wahlbezirken selbst organisieren, werden cirka 1.900 engagierte Wahlhelfer benötigt.

Die Einteilung der Hansestadt Rostock in 171 allgemeine Wahlbezirke und 34 Briefwahlbezirke erfolgte bereits. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden. Zum Wahlvorstand gehören der Wahlvorsteher, sein Stellvertreter sowie fünf bis sieben Beisitzer. Aus der Mitte der Beisitzer werden der Schriftführer und der stellvertretende Schriftführer bestimmt. Bei der Mitarbeit in einem Wahlvorstand handelt es sich um ein Ehrenamt.

Da die Europa- und Kommunalwahlen zeitgleich stattfinden, muss ein Wahlhelfer die Voraussetzungen als Wahlberechtigter für die Europawahl und die Wahl der Bürgerschaft erfüllen. Außerdem darf er selbst nicht Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan z.B. Wahlausschuss sein.

Mitglieder eines verbundenen allgemeinen Wahlvorstandes müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Unionsbürger sein und seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in der Hansestadt Rostock haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Mitglieder eines Briefwahlvorstandes für die Europawahl müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Unionsbürger sein und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Mitglieder eines Briefwahlvorstandes für die Bürgerschaftswahl müssen am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Unionsbürger sein und seit mindestens drei Monaten in der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wer sich entschließt, ein Wahlehrenamt zu übernehmen, der muss im Vorfeld eine Bereitschaftserklärung zur Übernahme des Ehrenamtes in einem Wahlvorstand ausfüllen, persönlich unterschreiben und versenden an die

Hansestadt Rostock
Büro des Oberbürgermeisters
Bereich Grundsatz/ Wahlen
18050 Rostock.

Die Bereitschaftserklärung kann auch persönlich abgegeben werden unter der Adresse:

 

Hansestadt Rostock
Der Oberbürgermeister
Büro des Oberbürgermeisters
-Wahlhelferverwaltung-
Zimmer 2.08, Rathaus-Anbau.

(Die Bereitschaftserklärung kann am Ende der Seite als Download aufgerufen werden.)

Der Einsatz in einem Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand erfolgt durch Berufung in die jeweilige Funktion. Nach den wahlrechtlichen Vorschriften ist die Gemeindewahlbehörde befugt, personenbezogene Daten von Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu erheben und zu verarbeiten. Eine Datei derjenigen Wahlberechtigten, die zur Tätigkeit in Wahlvorständen geeignet sind, darf auch für künftige Wahlen angelegt werden. Betroffene haben das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen. In der Bereitschaftserklärung und im Berufungsschreiben wird auf das Widerspruchsrecht schriftlich hingewiesen.

Wahlvorsteher, deren Stellvertreter und alle Schriftführer erhalten die Möglichkeit einer umfassenden Schulung. Entsprechendes Schulungsmaterial wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.

In Würdigung des Ehrenamtes wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung für den Wahlvorsteher von 40 EURO, seinem Stellvertreter und dem Schriftführer von 35 EURO sowie für die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände von 30 EURO gewährt, die nach dem Wahltag zeitnah überwiesen wird.

 

Sollten sich noch weitere Fragen ergeben, dann kann der Kontakt hergestellt werden unter:

Telefonnummer: 0381  381 1801,
Telefaxnummer: 0381  381 1800 oder per
E-Mail: wahlhelfer@rostock.de

Bedanken möchten wir uns schon jetzt bei allen, die sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit entschieden haben und wünschen viel Erfolg bei der Erfüllung der übertragenen Aufgaben. Die Interessierten möchten wir ermutigen ein Wahlehrenamt zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Hansestadt Rostock
Der Oberbürgermeister