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Aufruf zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Wahlvorstand

Pressemitteilung vom 17.07.2006



Wahl zum 5. Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern am 17. September 2006


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock,
am 17. September 2006 findet die Wahl zum 5. Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern statt. Sie erhalten die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer als Abgeordneter des Landtagswahlkreises 4 - Rostock I, 5 - Rostock II, 6 - Rostock III oder 7 - Rostock IV in den Landtag einziehen wird, um politische, wirtschaftliche, soziale und andere Entscheidungen zu treffen und damit den künftigen Weg des Landes gestaltet.

Da die Wählerinnen und Wähler in unserem demokratischen Gemeinwesen die Wahldurchführung in Wahlräumen und die Feststellung der Ergebnisse in Wahlbezirken selbst organisieren, werden wieder viele engagierte Helferinnen und Helfer benötigt.

Die Wahlkreise für die Landtagswahl auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock wurden durch den Kreiswahlleiter bereits in 171 allgemeine Wahlbezirke und 19 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden. Zum Wahlvorstand gehören der Wahlvorsteher, sein Stellvertreter und fünf bis sieben Beisitzer. Aus der Mitte der Beisitzer werden der Schrift- führer und der stellvertretende Schriftführer bestimmt. Zur Besetzung der Wahlvorstände werden etwa 1.350 Wahlhelfer benötigt. Alle Funktionen in einem Wahlvorstand sind ehrenamtlich.
Fungieren als Wahlhelfer kann jeder, der das aktive Wahlrecht inne hat, also die Voraussetzungen als Wahlberechtigter für die Landtagswahl erfüllt. Beachtet werden muss, dass der Wahlhelfer selbst nicht Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan z.B. Wahlausschuss ist.

Mitglieder eines Wahlvorstandes müssen am Wahltag (17. September 2006) das 18. Lebensjahr vollendet haben, Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sein und seit mindestens drei Monaten auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern - möglichst im Wahlbezirk - eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten.

Der Einsatz in einem Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand erfolgt durch Berufung zum Wahlvorsteher, Schriftführer, deren Stellvertreter oder als Beisitzer. Dabei wird weitest- gehend berücksichtigt, dass sich der Einsatzort in der Nähe des Wohnortes befindet.

Bei Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes bitten wir möglichst um schriftliche Erklärung unter Verwendung des Anmeldebogens gegenüber der

Hansestadt Rostock
Büro des Oberbürgermeisters
Bereich Grundsatz/Wahlen
18050 Rostock,

Fax 0381 381-1115,
E-Mail: wahlhelfer@rostock.de
Telefon 0381 381-1102/-1114.

Den Anmeldebogen (pdf download) können Sie herunterladen und ausfüllen.

Bei telefonischer Mitteilung sind unbedingt Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Bankverbindung und telefonische Erreichbarkeit anzugeben. Die Erklärung kann auch im Wahlhelferbüro, An der Hege 9 (Bürocontainer), Zimmer 123 oder 124 abgegeben werden.

Alle personenbezogenen Daten unterliegen den Vorschriften des Landesdatenschutzes Mecklenburg-Vorpommern.

Die Hansestadt Rostock als Gemeindewahlbehörde ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Die Behörde unterstützt daher die Wahlhelfer und bereitet sie auf ihr Ehrenamt vor. Wahlvorsteher, deren Stellvertreter und alle Schriftführer werden umfassend geschult. Entsprechendes Schu- lungsmaterial wird zur Verfügung gestellt.

In Würdigung des Ehrenamtes wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung für den Wahlvorsteher von 40 EUR, seinem Stellvertreter und dem Schriftführer von 35 EUR sowie für die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände von 30 EUR gewährt. Die Entschädigung wird zeitnah überwiesen.
Bedanken möchten wir uns schon jetzt bei allen, die sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit bereits entschieden haben bzw. noch entscheiden wollen.
Hansestadt Rostock
Der Oberbürgermeister