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Aufruf zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Wahlvorstand

Pressemitteilung vom 02.08.2005



Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005
Aufruf zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Wahlvorstand

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock,

am 18. September 2005 findet die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag statt. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer künftig als Abgeordneter des Bundestagswahlkreises 14 - Rostock - im Deutschen Bundestag politische, wirtschaftliche, soziale und andere Entschei- dungen treffen soll.

Die Wählerinnen und Wähler organisieren in unserem demokratischen Gemeinwesen ihre Wahl-durchführung in Wahlräumen und die Feststellung der Ergebnisse in den Wahlbezirken selbst.

Dazu wurde der Bundestagswahlkreis 14 auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock in 171 allgemeine Wahlbezirke und 19 Brief-wahlbezirke eingeteilt. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden. Zum Wahlvorstand gehören der Wahlvorsteher, sein Stellvertreter und fünf bis sieben Beisitzer. Diese Tätigkeit ist ehrenamtlich. Aus der Mitte der Beisitzer werden der Schriftführer und der stellvertretende Schrift-ührer bestimmt. Zur Besetzung der Wahlvorstände werden ca. 1.350 Wahlhelfer benötigt.

Fungieren als Wahlhelfer kann jeder, der das aktive Wahlrecht inne hat, also die Voraussetzungen als Wahlberechtiger für die Bundestagswahl erfüllt. Beachtet werden muss, dass der Wahlhelfer selbst nicht Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvor-schlags oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan z.B. Wahlaus-schuss ist.
Mitglieder eines Wahlvorstandes müssen am Wahltag (18. September 2005) das 18. Lebensjahr vollendet haben, Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grund-gesetz sein und seit mindestens drei Monaten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten.
Der Einsatz in einem Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand erfolgt durch Berufung zum Wahlvorsteher, Schriftführer, deren Stellvertreter oder als Beisitzer. Dabei wird weitestgehend berücksichtigt, dass sich der Einsatzort in der Nähe des Wohnortes befindet.

Bei Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes bitten wir um Erklärung gegenüber der

Hansestadt Rostock
Büro des Oberbürgermeisters
Bereich Grundsatz/ Wahlen
18050 Rostock,

Tel. 0381 381-1371 oder 0381 381-1308, Fax: 0381 381-1370,
E-Mail: wahlhelfer@rostock.de

unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Ihrer Adresse und telefonischen Erreichbarkeit. Die Erklärung kann auch im Wahlhelferbüro, Historisches Rathaus, Neuer Markt 1, Zimmer 40, abgegeben werden.
Alle personenbezogenen Daten unterliegen den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern.

Die Hansestadt Rostock als Gemeindebehörde ist zuständig für die Vorbereitung und Durch-führung der Wahl. Die Behörde unterstützt daher die Wahlhelfer und bereitet sie auf ihr Ehrenamt vor. Wahlvorsteher, deren Stell-verreter und alle Schriftführer werden umfassend geschult. Entsprechendes Schulungsma-terial wird zur Verfügung gestellt.

Auf Beschluss des Hauptaus-schusses der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird in Wür-digung des Ehrenamtes ein erhöhtes Erfrischungsgeld für die Wahlvorsteher von 40 Euro, seinem Stellvertreter und dem Schriftführer von 35 Euro sowie für die übrigen Mitglieder der Wahlvor-stände von 30 Euro gewährt.

Bedanken möchten wir uns schon jetzt bei allen, die sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit bereits entschieden haben bzw. noch entscheiden wollen.

Hansestadt Rostock
Der Oberbürgermeister