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Aufruf zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Wahlvorstand

Pressemitteilung vom 08.12.2004



Zweite Direktwahl des Oberbürgermeisters
der Hansestadt Rostock


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock,
am 27. Februar 2005 findet die zweite Direktwahl der
Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Hansestadt
Rostock statt. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, selbst zu bestimmen,
wer künftig die Hansestadt Rostock als Oberbürgermeisterin oder
Oberbürgermeister lenken und leiten soll. Durch die unmittelbare Wahl
legen Sie mit den Grundstein für wesentliche politische, wirtschaftliche
oder soziale Entscheidungen.

Die Wählerinnen und Wähler organisieren in unserem demokratischen
Gemeinwesen ihre Wahlen selbst.
Dazu wurde das Wahlgebiet der Hansestadt Rostock in 171 allgemeine
Wahlbezirke und 11 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für jeden Wahlbezirk
ist ein Wahlvorstand zu bilden. Zum Wahlvorstand gehören der
Wahlvorsteher, sein Stellvertreter und vier Beisitzer. Diese Tätigkeit ist
ehrenamtlich. Aus der Mitte der Beisitzer werden der Schriftführer und
der stellvertretende Schriftführer bestimmt. Zur Besetzung der
Wahlvorstände werden ca. 1 100 Wahlhelfer benötigt. Da es bei der
Oberbürgermeisterwahl zur Stichwahl kommen kann, müssen sich alle
Wahlhelfer auf einen erneuten Einsatz am 13. März 2005 einstellen.
Fungieren als Wahlhelfer kann jeder, der das aktive Wahlrecht inne hat,
also die Voraussetzungen als Wahlberechtiger für die Wahl des
Oberbürgermeisters erfüllt. Beachtet werden muss, dass der
Wahlhelfer selbst nicht Wahlbewerber, Vertrauensperson eines
Wahlvorschlags oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan z.B.
Wahlausschuss ist.

Mitglieder eines Wahlvorstandes müssen am Wahltag (27. Februar
2005) das 16. Lebensjahr vollendet haben, Deutscher oder
Staatsangehöriger der Europäischen Union sein und möglichst in der
Hansestadt Rostock wohnen.

Der Einsatz in einem Wahllokal oder Briefwahlvorstand erfolgt durch
Berufung zum Wahlvorsteher, Schriftführer, deren Stellvertreter oder
als Beisitzer. Dabei wird weitestgehend berücksichtigt, dass sich der
Einsatzort in der Nähe des Wohnortes befindet.
Bei Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes bitten wir um
Erklärung gegenüber der

Hansestadt Rostock
Büro des Oberbürgermeisters
Bereich Grundsatz/ Wahlen
18050 Rostock,
Tel. 0381 381-1801 oder
0381 381-1181, Fax: 0381 381 1800,

E-Mail: manuela.mandel@rostock.de

unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Ihrer
Adresse und telefonischen Erreichbarkeit.
Alle personenbezogenen Daten unterliegen den Vorschriften des
Landesdatenschutzgesetzes Meck-
lenburg-Vorpommern. Die Hansestadt Rostock als
Gemeindewahlbehörde ist zuständig für die Vorbereitung und
Durchführung der Wahl. Die Behörde unterstützt daher die Wahlhelfer
und bereitet sie auf ihr Ehrenamt vor. Wahlvorsteher, deren
Stellvertreter und alle Schriftführer werden umfassend geschult.
Entsprechendes Schulungsmaterial wird zur Verfügung gestellt. Die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat in Würdigung des
Ehrenamtes eine Aufwandsentschädigung für die Wahlvorsteher von 35
Euro für die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände von 30 Euro
beschlossen. Alle Schulungsteilnehmer bekommen weitere 5 Euro.
Bedanken möchten wir uns schon jetzt bei allen, die sich für die
Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit bereits entschieden haben
bzw. noch entscheiden wollen.

Hansestadt Rostock
Der Oberbürgermeister