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Aufruf zur Wahl des neuen Seniorenbeirates der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Pressemitteilung vom 17.09.2019 - Bürgerschaft

Bürgerschaftspräsidentin Regine LückRostocks Bürgerschaftspräsidentin Regine Lück wirbt für eine Mitarbeit im Rostocker Seniorenbeirat. „Wir fordern alle in der Seniorenarbeit tätigen Träger, Vereine, Verbände, Organisationen und Kirchgemeinden auf, engagierte Bürgerinnen und Bürger vorzuschlagen, die sich für dieses Ehrenamt interessieren", so die Präsidentin. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in Rostock wohnen, das 60. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr berufstätig sein und sich diese ehrenamtliche Arbeit zutrauen.

Der Seniorenbeirat vertritt die Einwohnerinnen und Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die 60 Jahre und älter sind. Er hat die Aufgabe, die Stadt im Landesseniorenbeirat zu vertreten, ortsteilübergreifende Anliegen zu koordinieren und diese bei Bedarf an die Bürgerschaft und andere Fachgremien heranzutragen und an der Entscheidungsfindung durch Anregungen und Empfehlungen mitzuwirken. Der Seniorenbeirat ist parteipolitisch neutral und verbandsunabhängig.

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales - nach Hauptsatzung für Seniorenangelegenheiten zuständig - wird aus den eingereichten Vorschlägen nach Anhörung sieben Bewerberinnen und Bewerber auswählen, die dann gemeinsam mit den acht Vertreterinnen und Vertretern aus den Ortsbeiräten durch den Hauptausschuss der Bürgerschaft nach Hauptsatzung bestellt werden.

Die namentlichen Vorschläge der Bewerberinnen und Bewerber sollten bis zum 30. September 2019 um 16 Uhr beim Amt für Jugend, Soziales und Asyl, St.-Georg-Str. 109, Haus II , 18055 Rostock, im Sekretariat des Leiters des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl, Zimmer 2.43 eingereicht werden. Später eingehende Vorschläge können nur unter Beachtung des Poststempels (30. September 2019) in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.

Mit der Wahl zur Bürgerschaft am 26. Mai 2019 hatte auch die Legislaturperiode des Seniorenbeirates geendet. Seine 15 Mitglieder waren am 10. März 2015 vom Hauptausschuss der Bürgerschaft für die Dauer der Wahlperiode der Ortsbeiräte bestellt worden.