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Aufstallungspflicht von Geflügel in Rostock gelockert

Pressemitteilung vom 03.02.2015

Die Aufstallungspflicht für Geflügel im Rostocker Stadtgebiet ist seit heute gelockert, teilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit. Nur noch in Risikogebieten müssen die Tiere in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen untergebracht bleiben. Dies betrifft einen 500 Meter breiten Uferstreifen um den Rostocker Breitling. Die Regelung gilt für
Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

„Bei einer erneuten Untersuchung des kompletten Vogelbestandes des Rostocker Zoos wurde das hochpathogene Influenza-A-Virus H5N8 nicht mehr nachgewiesen. Die Aufstallungspflicht für Geflügel im Risikogebiet muss allerdings trotzdem aufrechterhalten bleiben, da das Virus H5N8 in der Wildvogelpopulation mehrfach festgestellt wurde“, erläutert Amtstierärztin Dr. Heike Schlößer vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

So hatte man das Virus bei einer gesund erlegten Krickente in Ummanz auf der Insel Rügen, bei einer tot aufgefunden Stockente in Aken und zwei gesund erlegten Stockenten in Groß Schwechten, (beide Sachsen-Anhalt), bei einer gesund erlegten Stockente in Heringen-Auleben in Thüringen sowie bei einer erkrankt aufgefundenen Mantelmöwe in Greetsiel in Niedersachsen nachgewiesen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems schätzt in seiner aktuellen Risikobewertung die Gefahr einer neuerlichen Einschleppung von hochpathogenem aviärem Influenzavirus in Hausgeflügelbestände durch Wildvögel als hoch ein.