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Änderung der Anordnung zum Schutz vor einer Verbreitung der klassischen Geflügelpest

Pressemitteilung vom 23.04.2003

1. Die in der Veröffentlichung vom 26. März 2003 angeordnete Stallhaltung für Geflügel wird mit Wirkung vom 15. April 2003 aufgehoben.

2. Auf Grund der Geflügelpestsituation in den Niederlan-den sind Haltungen von Enten, Gänsen und Perlhüh-nern unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsamt anzuzeigen. Die Anzeigepflicht für die Haltung von Hühnern und Truthühnern ergibt sich aus der Viehverkehrsverordnung. 3. Treten im Geflügelbestand innerhalb von 24 Stunden Verluste von mindestens drei Tieren auf, ist dies dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich anzuzeigen.

4. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Diese Allgemeinverfügung muss solange in Kraft bleiben, bis das erhöhte Tierseuchenrisiko nicht mehr besteht. Durch den Tierhalter sollten Vorsichtsmaßnahmen, wie eingeschränkter Personen- und Tierverkehr sowie Reini-gungs- und Desinfektionsmaßnahmen, eingehalten werden. Fragen zu diesem Thema beantwortet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Rostock, Am Westfriedhof 2, 18050 Rostock, unter der Rufnummer 381-8600.

Dr. Steffen Zander
Amtsleiter