Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MK.44
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses der Satzung
über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MK.44
Quartier 001 „Justizquartier“
Das Plangebiet wird begrenzt:
im Norden:
durch die Mitte der vorhandenen Fahrbahn der Straße Warnowufer
im Osten:
durch die Neue Werderstraße
im Süden:
durch den Patriotischen Weg
im Westen:
durch die Friedrichstraße
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 2.11.2011 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MK.44 Quartier 001 „Justizquartier“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die 1. Änderung des Bebauungsplans und die Begründung dazu ab sofort im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft und im Bauamt, Abteilung Bauordnung im Haus des Bauwesens, Holbeinplatz 14 dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
Eine Einsichtnahme zu anderen Zeiten ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Rostock geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777), enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, können nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Hansestadt Rostock geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt- machungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.
Rostock, 4. Dezember 2011
Roland Methling
Oberbürgermeister