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Änderungen bei der Ausgabe von Bewohnerparkausweisen

Pressemitteilung vom 09.01.2014

Parkausweise für Bewohnerparkgebiete werden ab Februar 2014 nur noch an Antragsteller ausgegeben, die auch im jeweiligen Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert sind. Darauf weist die Abteilung Verkehrsangelegenheiten im Stadtamt hin. Gewerbetreibende und Freiberufler, die nicht im jeweiligen Bewohnerparkgebiet wohnen und bisher von einer Ausnahmegenehmigung profitierten, werden künftig keine Ausnahmegenehmigungen mehr erhalten können. Die Verfahrensweise bei der Erteilung der so genannten Handwerkerkarten, die für das gesamte Stadtgebiet gelten, bleibt unverändert bestehen.

Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohner mit Erst- oder Zweitwohnsitz durch Bewohnerparkregelungen bevorzugt werden. Darüber hinaus gehende Ausnahmen sind restriktiv zu prüfen. Erhebungen zu den jeweils in den Bewohnerparkgebieten zur Verfügung stehenden regulären öffentlichen Stellplätzen einerseits und zur Anzahl der Anspruchsberechtigten andererseits ergaben für alle Rostocker Bewohnerparkgebiete Quoten, die künftig keine Ausnahmen mehr zulassen.

Weitere Informationen sind im Stadtamt, Abteilung Verkehrsangelegenheiten, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, im Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock, zu den Sprechzeiten dienstags von 9 bis 12 und 13.30 bis 18 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 und 13.30 bis 16 Uhr erhältlich. Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Kontakt unter Tel. 0381 381-3127 bzw. -3126 möglich.