Ausgangssperre und weitere Einschränkungen ab Donnerstag
Pressemitteilung vom
Bundes-Notbremse greift automatisch auch in Rostock
Da seit Sonntag, 25. April 2021, die Sieben-Tage-Inzidenz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über dem Schwellenwert von 100 liegt, greift ab Donnerstag, 29. April 2021, auch hier leider automatisch die Bundes-Notbremse. Danach ist der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt. Zwischen 22 und 24 Uhr ist eine allein ausgeübte körperliche Bewegung möglich, nicht jedoch in Sportanlagen. Weitere Ausnahmen betreffen medizinische Notfälle, besondere Berufsgruppen, Betreuungspflichten und die Versorgung von Tieren.
Im Zusammenhang mit den in Mecklenburg-Vorpommern geltenden landesweiten Regelungen ist ab Donnerstag vor dem Besuch der Außenbereiche des Rostocker Zoos eine aktuelle Bestätigung eines negativen Schnelltests vorzulegen. Die Testpflicht gilt auch für den Besuch von Baumärkten, die Einkaufen nur noch als Terminshopping anbieten dürfen. Abholungen bei gastronomischen To-Go-Angeboten sind nur bis 22 Uhr möglich.
Die jeweils für Rostock geltenden Corona-Regeln sind im Internet unter der Adresse www.rostock.de/pandeme zusammengefasst. Hinweise können auch über die HRO!-App und über BIWAPP empfangen werden.