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Ausländerbehörde bleibt geschlossen

Pressemitteilung vom 18.01.2005

Am 1. Januar 2005 trat das vom Deutschen Bundestag beschlossene Zuwanderungsgesetz in Kraft. Damit werden die Aufenthaltsrechte ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland neu geregelt. Wir möchten die in Rostock wohnenden Ausländer informieren, dass alle bisher erteilten Aufenthaltsgenehmigungen fortgelten. Eine Umstellung in neue Aufenthaltstitel ist nicht vorgesehen. Diesbezügliche Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind somit nicht erforderlich.

Im Zusammenhang mit der Einführung einer neuen Software und der damit verbundenen technischen Einrichtung aller Arbeitsplätze bleibt die Ausländerbehörde am Donnerstag, 20. Januar 2005, für den Besucherverkehr geschlossen. Auch am Freitag, 21. Januar 2005, können möglicherweise nicht alle Leistungen im vollen Umfang angeboten werden. Wir danken Ihnen für das Verständnis.

Unseren ausländischen Mitbürgern wünschen wir auf diesem Wege alles Gute für ein glückliches Jahr 2005 bei bester Gesundheit.

Hans-Joachim Engster
Leiter des Stadtamtes