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Auslegung von Planfeststellungsbeschluss und Plan für den Ausbau der B 105

Pressemitteilung vom 14.12.2005

Bekanntmachung der Auslegung von Planfeststellungsbeschluss und Plan für den Ausbau der B 105 mit Verflechtungsstreifen benachbarter Knoten

Der Planfeststellungsbeschluss des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern, Planfeststellungsbehörde, vom 28.11.2005, Az.: V 510-553-13-3-46 zum oben näher bezeichneten Bauvorhaben liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 19. Dezember 2005 bis einschließlich 10. Januar 2006 (zwei Wochen) bei der Hansestadt Rostock, Tief- und Hafenbauamt, Raum 331, Holbeinplatz 14, 18059 Rostock, während folgender Dienststunden:

Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 17.30 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange und den Naturschutzvereinen, die sich am Verfahren beteiligt haben, sowie den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegung gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz M-V).

Heiko Tiburtius
Leiter
Tief- und Hafenbauamt