Ausnahmegenehmigungen im Stadtamt beantragen
Pressemitteilung vom
25. Februar 2003
Ausnahmegenehmigungen im Stadtamt beantragen
In den letzten Tagen wurden für den gesamten Bereich der Kröpeliner Straße und der Breiten Straße Verkehrszeichen zur Tonnagebegrenzung von 16 Tonnen und einer Achslastbegrenzung von 5 Tonnen durch das Tiefbauamt aufgestellt. Grund für die Maßnahme ist die Schadensminderung am Oberflächenmaterial der Verkehrsanlage. Aus der Beschilderung notwendig werdende Ausnahmegenehmigungen sind im Stadtamt, Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben, im Charles- Darvin-Ring 6, zu beantragen. x x
i