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Ausreichung der Erträge aus dem Stiftungskapital der “Otto und Clara Gütschow-Stiftung”

Pressemitteilung vom 27.09.2002

27. September 2002

Ausreichung der Erträge aus dem Stiftungskapital der “Otto und Clara Gütschow-Stiftung”

Die Ausreichung der Erträge aus dem Stiftungskapital der “Otto und Clara Gütschow-Stiftung” für das Jahr 2002 wird öffentlich ausgeschrieben. Es kann an Körperschaften bzw. Vereinigungen ausgereicht werden, die vorwiegend mildtätige Zwecke verfolgen. Insbesondere geht es um die Förderung von Suppenküchen und Teeanstalten sowie Wärmestuben für die Ärmsten der Hansestadt Rostock. Die Benutzung dieser Einrichtungen soll ohne Unterschied des Geschlechts und des Alters, der Konfession und des Standes gewährt werden. Die Höhe des Ertrages beträgt für das Jahr 2002 insgesamt 20.000 Euro. Vorschläge und Bewerbungen sind bis zum 30.Oktober schriftlich an den Senator für Umwelt, Soziales und Gesundheit, Dr. Wolfgang Nitzsche, St.-Georg-Straße 109, Haus II, 18055 Rostock, einzureichen. x x

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