Home
Navigation

Ausweis und Pass sollten auf Gültigkeit geprüft werden

Pressemitteilung vom 14.06.2012

Immer wieder passiert es: Die Koffer sind gepackt, das Taxi zum Flughafen bestellt, aber der Reisepass oder Personalausweis ist ungültig. Damit die Urlaubsreise nicht mit Stress beginnt, sollte rechtzeitig vor Reisebeginn das Ausweisdokument auf ausreichende Gültigkeit geprüft werden, teilt das Stadtamt mit. Einige Staaten fordern bei Einreise eine Restlaufzeit der Gültigkeit von mindestens sechs Monaten.

Personalausweise und Reisepässe werden zentral in der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Die Bearbeitungszeiten liegen bei rund vier Wochen für die Herstellung von Reisepässen, bei Personalausweisen rund drei Wochen. Für die Beantragung eines Personalausweises bzw. Reisepasses ist ein besonderes Augenmerk auf die so genannte „Biometrietauglichkeit“ des Passbildes zu legen. Passbilder, die bestimmte Merkmale nicht aufweisen, können durch die Ortsämter - letztlich im Interesse der Antragstellerinnen und Antragsteller - nicht akzeptiert werden. Die ortsansässigen Fotostudios sind über die Erfordernisse informiert.

Auch wer sich nicht mit Reiseabsichten trägt, ist gut beraten, wenn er gelegentlich einen Blick auf sein Dokument wirft, das erspart unnötige Lauferei, Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten. So kann das leichtfertige Versäumnis der Frist bei der Beantragung eines Personalausweises mit Verwarngeld bzw. Bußgeld geahndet werden. Von Gesetzes wegen muss jeder Bundesbürger entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass haben.

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung. Ab 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt 28,80 Euro, für einen Reisepass 59 Euro und für einen Kinderreisepass 13 Euro. Die kurzfristige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist immer möglich. Die Gebühr hierfür beträgt zehn Euro.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortsämter auch telefonisch zur Verfügung im

Ortsamt Nordwest 1, A.-Tischbein-Str. 47, Tel. 0381 381-2862;
Ortsamt Nordwest 2, Warnowallee 30, Tel. 0381 381-3102;
Ortsamt West, Goerdelerstr. 53, Tel. 0381 381-2801;
Ortsamt Mitte, Neuer Markt 1 A, Tel. 0381 381-2243 und im
Ortsamt Ost, J.-Nehru-Str. 33, Tel. 0381 381-5201.

Die Öffnungszeiten sind Montag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr und Freitag von 9 bis 12.00 Uhr. In Warnemünde ist an jedem Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15 Uhr Sprechtag.