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Bäderregelung ab März wieder wirksam

Pressemitteilung vom 13.02.2001



Das Stadtamt informiert, dass mit Wirkung vom 1. März 2001 die Bäder- und Fremdenverkehrsregelung wieder wirksam wird. Damit dürfen die Einzelhandelsverkaufsstellen in Warnemünde samstags bis 20.00 Uhr öffnen. Sonn- und feiertags ist dies im Seebad in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr möglich. Auf Grund des Teilwiderrufs der Bäderregelung durch das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr gelten die erweiterten Öffnungszeiten im Bereich der Rostocker Innenstadt nur samstags bis 20.00 Uhr.

Einschränkend hierzu müssen die Einzelhandelseinrichtungen an nachfolgenden Tagen geschlossen sein: Karfreitag, Ostersonntag, Ostermonatag, am 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag und Pfingstmontag. Die erweiterten Öffnungszeiten gelten bis einschließlich 30. Oktober 2001. Danach gelten wieder die allgemeinen Ladenschlusszeiten gemäß Ladenschlussgesetz.