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Bürgerbeteiligung durch das Programm „Die soziale Stadt“

Pressemitteilung vom 14.10.2005



Die soziale Stadt ist ein Förderprogramm, das sich auf Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf bezieht.
Ende der 90er Jahre gab es in der BRD Gemeinden und Stadtgebiete, deren Funktionalität des Lebens durch soziale, wirtschaftliche, infrastrukturelle, ökologische und städtebauliche Problemlagen so gefährdet waren, dass eine auf diese Gebiete gezielte besondere Städtebauförderung geboten war.
Das veranlasste die Bundesregierung 1999 ausgehend von einer Bund-Länder Gemeinschaftsinitiative das Bund-Länder-Programm „Die Soziale Stadt“ zu verabschieden.

Mit diesem Programm leitete die Bundesregierung eine Neuorientierung der Stadtentwicklungspolitik ein. Die Umsetzung des Programms eröffnet auf allen Ebenen von Politik und Verwaltung die Chance, gemeinsam mit den Bewohnern mit neuen Lösungsansätzen einer Abwärtsentwicklung in den Stadtteilen entgegenzusteuern. Deshalb richtet sich das Programm „Die Soziale Stadt“ auch nicht vorrangig auf rein investive Maßnahmen der traditionellen Städtebauförderung, sondern vielmehr auf die Förderung sozioökonomischer Maßnahmen sowie die Entwicklung der Bürgerbeteiligung, des Gemeinwesens und der Imageaufwertung der betroffenen Gebiete. Dabei geht es um städtebauliche Weiterentwicklung, lokale Ökonomie/Beschäftigungsförderung, Verkehr und Umwelt, soziale und kulturelle Infrastruktur, Kommunikation und Beteiligung.

Mitte der 90er Jahre setzte insbesondere in den Stadtteilen Groß Klein und Schmarl eine Entwicklung ein, die im Vergleich zu anderen Stadtteilen zunehmend durch komplexe sozioökonomische und wohnungswirtschaftliche Problemlagen gekennzeichnet war. Bevölkerungsverluste gingen einher mit größeren Wohnraumleerständen, die Arbeitslosigkeit und der Sozialhilfe-Bedarf der Bevölkerung stiegen und das Image der beiden Stadtteile war bedroht. Im Ergebnis einer umfassenden und tiefgründigen Analyse der sozialen, ökonomischen und ökolo- gischen, der wohnungswirtschaftlichen und städtebaulichen Situation in beiden Wohngebieten stand die Notwendigkeit, durch genaue Förderung den Entwicklungsprozessen so entgegenzusteuern, dass die Gebiete lebenswert bleiben.
Die Hansestadt Rostock stellte für Groß Klein 1999 und für Schmarl 2001 beim Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung den Antrag, in das Förderprogramm „Die Soziale Stadt“ aufgenommen zu werden. Beide Gebiete wurden in das Förderprogramm aufgenommen und Förderanträge wurden bis 2005 bewilligt. Insgesamt wurden von 1999 bis 2005 innerhalb des „Programms die soziale Stadt“ für beide Stadtteile Städtebaufördermittel in Höhe von 11.089.211 Euro bewilligt. Voraussetzung für die Bewilligungen ist, dass die Hansestadt Rostock 1/3 Komplementäranteil aus dem Haushalt der Stadt bereitstellt. Demnach hat die Hansestadt Rostock von 1999 bis 2005 allein für dieses Förderprogramm 3.696.403 Euro Eigenanteile bereitgestellt.

Eine weitere Voraussetzung ist die Erarbeitung eines auf Fortschreibung angelegten gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes. Dieses Konzept zeigt zur Lösung der komplexen Probleme zierorientierte integrierte Lösungsansätze auf. Die bewilligten Städtebaufördermittel stehen der Hansestadt Rostock für die geplanten Maßnahmen nicht sofort in voller Höhe zur Verfügung, sondern werden innerhalb von fünf Jahren mit unterschiedlichen Anteilen kassenwirksam. Mit der Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen in Groß Klein und Schmarl wurde durch die Hansestadt Rostock die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) beauftragt. Zur Umsetzung des Förderprogramms und der Projektsteuerung wurde das Quartiermanagement Nord -West gebildet.

In Groß Klein und in Schmarl wurde je ein Stadtteilbüro eingerichtet. Die Stadtteilmanagerinnen Susanne Prill und Brigitte Rudolf gehören zu den Hauptakteuren für die Umsetzung der Programmziele im Stadtteil.
Sie stellen die Kommunikation zu den eigentlichen Akteuren vor Ort, den Bürgern, den Wohnungsunternehmen, Vereinen, Verbänden und Anderen her, organisieren eine offensive Öffentlichkeitsarbeit, gestalten Stadtteilfeste, führen Bürgersprechstunden durch, bereiten Veranstaltungen vor und tragen so dazu bei, dass die Bürger sich in ihrem Stadtteil wohlfühlen, sich akzeptieren, aufeinander zugehen, Verantwortung übernehmen und sich mit ihrem Wohnquartier identifizieren.
Eine Form der Bürgerbeteiligung ist in beiden Stadtteilen die Arbeit mit dem so genannten Verfügungsfonds. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinden ermächtigt, aus den bewilligten Programmmitteln jährlich 20.000 Euro für kleinere, in sich abgeschlossene Maßnahmen ohne Folgekosten kurzfristig und unbürokratisch bereitzustellen. Die Projekte dienen vorwiegend der Aktivierung von Selbsthilfepotentialen und der Teilnahme der in den Fördergebieten Lebenden und Arbeitenden an Entwicklungsprozessen. Sie fördern nachbarschaftliche Kontakte, beleben die Stadtteilkultur, ermöglichen Begegnungen und fördern lokale Beschäftigung.

Über die Anträge von Projekten entscheiden die in beiden Stadtteilen gebildeten Quartierbeiräte. Sie bestehen mehrheitlich aus interessierten Bürgern und Ehrenamtlichen aus dem Stadtteil, einem Vertreter der RGS und des Bauamtes. Seit Mitte 2002 konnten bereits über 100 Kleinprojekte realisiert werden. Beispiele für geförderte Projekte sind:

-     Ausbildung von Schlichtergruppen an Schulen
-     Herstellung eines Kinderstadtplans
-     Ausrichtung von Sportveranstaltungen
-     Computerkurs für Senioren
-    Graffitiaktionen
-     Erneuerung eines Grillplatzes
-     Beleuchtung eines Fußweges
-     Mitsommernachtsball zugunsten Ehrenamtlicher
-     Beteiligung an der Rostocker Marathon-Nacht
-     Weihnachtsaktionen u.v.m.

Die Arbeit mit dem Verfügungsfonds hat gezeigt, dass die Bürger die zur Verfügung stehenden Mittel sehr verantwortungsvoll einsetzen und ihre Erfahrungen und Ideen für einen lebenswerten Stadtteil einbringen. Seit 2004 gibt es neben dem Verfügungsfonds zusätzlich einen so genann- ten 50.000-Euro-Projektfonds. Darüber wird in einer der nächsten Ausgaben berichtet.