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Bürgerschaft beschließt Ehrenbürgerrecht für Dr. Joachim Gauck

Pressemitteilung vom 04.04.2012

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat während ihrer heutigen Sitzung die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Hansestadt Rostock an Dr. Joachim Gauck beschlossen.

„Dr. Joachim Gauck verleiht mit hohem persönlichem Einsatz, mit unerschütterlichem Mut und Engagement der Demokratie, der Freiheit und der persönlichen Selbstbestimmung sowie der Verantwortung seine Stimme. In allen Jahren seines Schaffens hat er stets seine Liebe zur Heimatstadt Rostock kundgetan und sich in besonderer Weise für diese Stadt verdient gemacht. Der Name Dr. Joachim Gauck ist mit der jüngeren Rostocker Geschichte verknüpft wie kaum ein zweiter. Daher sollte ihm das Ehrenbürgerrecht verliehen werden“, heißt es in der Begründung zum Beschlussvorschlag. „Sein Wirken und sein Namen sind mit der Hansestadt Rostock und dem Land Mecklenburg-Vorpommern verbunden. Zweifellos zählt er zu den Persönlichkeiten unserer Stadt, die dazu beitragen, die Hansestadt Rostock positiv zu assoziieren, so dass es auch im Interesse der Stadt liegt, diese Wirkung zu betonen.“

Dr. Joachim Gauck hat mit Schreiben vom 4. Dezember 2011 an die Präsidentin der Bürgerschaft seine Zustimmung erklärt. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts geht auf zwei Anträge mit Unterschriften von 23 Bürgerinnen und Bürgern zurück, Dr. Joachim Gauck für seine außergewöhnlichen und bleibenden Verdienste um die Hansestadt Rostock sowie seine bundesweite Anerkennung das Ehrenbürgerrecht zu verleihen. Ein Termin für die feierliche Verleihung und Übergabe des Ehrenbriefes steht derzeit noch nicht fest.

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist die höchste Auszeichnung, die die Hansestadt Rostock vergibt. Sie ist Ausdruck der Würdigung von Persönlichkeiten, die außergewöhnliche und bleibende Verdienste um die Hansestadt Rostock erworben und die darüber hinaus mit Ihrem Wirken überregionale Bedeutung erlangt haben.