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Bürgerschaft beschloss Unterstützung für ab dem 1. Januar 2005 geborene Kinder von Bedürftigen

Pressemitteilung vom 20.07.2005



Zur Absicherung eines während einer Schwanger-schaft entstehenden zusätzlichen Bedarfs einer werdenden Mutter sowie der Grundausstattung für das zu erwartende Kind hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock am 22. Juni 2005 den Beschluss gefasst, Empfängerinnen von Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II/Sozialgeld) sowie von Sozialhilfe nach SGB XII in der Hansestadt Rostock bei Vorliegen der Vorraussetzungen folgende Leistungen zu gewähren:

1.    Für die Erstausstattung der Wohnung zur Einrichtung eines Kinderzimmers bzw. einer Kinderecke wird ein einheitlicher Betrag in Höhe von 325,00 EUR gewährt. Dieser umfasst neben der Anschaffung eines gebrauchten Kinderbettes und der dazugehörigen neuen Matratze auch die Anschaffung eines gebrauchten Kinderwagens mit Zubehör.

2.    Für die Erstausstattung an Bekleidung aufgrund der Schwangerschaft wird ein Betrag von 80,00 EUR gewährt.

3.    Für die Erstausstattung des Kindes an Beklei-dung sowie den Stillbedarf wird ein Betrag von 195,00 EUR gewährt.

4.    Wird im Abstand der folgenden drei Jahre ein weiteres Kind geboren, verringert sich die auszureichende Summe anteilig um insgesamt 200,00 EUR.

5.    Werden für die vorgenannten Bedarfe Beihilfe öffentlicher Träger, Verbände und Vereine erbracht, werden die Beträge anteilig gekürzt.

Dieser Beschluss gilt rückwirkend für alle ab dem 1. Januar 2005 geborenen Kinder.

Zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist eine Antragstellung bei Ihrem zuständigen Leistungsträger erforderlich.