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Bürgerschaft macht barrierefreies Bauen verbindlich

Pressemitteilung vom 06.05.2010

„Richtzeichnungen für Barrierefreies Bauen auf öffentlichen Verkehrsflächen“ sind nach einer gestrigen Entscheidung der Rostocker Bürgerschaft verbindlich. „Damit setzt die Stadt zum 15. Europäischen Aktionstag zur Gleichstellung behinderter Menschen verbindliche Planungsgrundsätze mit hohen Mindeststandards fest. Das ist ein wichtiges Zeichen zur Durchsetzung gleicher Rechte aller Menschen in unserer demokratischen Rostocker Stadtgesellschaft", unterstreicht der Senator für Bau und Umwelt, Holger Matthäus.

Das basierende deutsche Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aus dem Jahr 2002 hat zum Ziel, die Benachteiligung behinderter Menschen zu verhindern und zu beseitigen.
Allerdings fehlen hierfür verbindliche Erlasse des Bundes und des Landes zur Einführung
technischer Standards für den Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen für barrierefreies Bauen.

Diese Lücke ist nun in der Hansestadt Rostock auf Vorschlag des Senatsbereiches Bau und Umwelt geschlossen worden. In einem breiten Erarbeitungsprozess unter Einbeziehung vieler Verbände und öffentlicher Einrichtungen wurde in den vergangenen Monaten ein Rostocker Planungsleitfaden entwickelt. Die nun verbindlichen Richtzeichnungen regeln den Bau von öffentlichen Wegen, Plätzen und Straßen, die baulichen Anlagen in Kreuzungsbereichen einschließlich akustischer und visueller Informationsquellen sowie öffentliche zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr.